Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 96

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

lich zu begrüßen, weil es mittlerweile auch an jenes der Privatwirtschaft angeglichen wurde. Dieser Dienstnehmerschutz findet auch im Schulbereich Eingang. Ich glaube, das ist auch wichtig, denn man muss ja bedenken, dass die Schüler nur eine gewisse Zeit in diesem Ausbildungszentrum arbeiten müssen, während die Lehrer dort längere Zeit verbringen. Es ist richtig, wichtig und auch als Erfolg zu bezeichnen, dass in die­sem Bereich des Dienstnehmerschutzes auch auf die Ausbildungspersonen Rücksicht genommen worden ist. – Recht schönen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.46

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr das Wort.

 


14.47

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja schon ausführlich über diese Änderung im LehrerIn­nendienstrecht gesprochen. Im Grunde handelt es sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um eben Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz zu garantieren.

Ich habe mir das durchgelesen und war ein wenig verwundert. Es ist ja klar, dass diese Änderung in erster Linie auf Berufsschulen und nicht so sehr auf allgemeinbildende Pflichtschulen zutrifft. Ich war trotzdem ein wenig verwirrt, dann festzustellen, dass explizit Klassenzimmer offenbar nicht als Arbeitsplatz des Lehrers, der Lehrerin gese­hen werden, weil in Klassenzimmern diese Schutzbestimmungen dezidiert nicht anzu­wenden sind, auch nicht im Konferenzzimmer.

Dann hat bei mir dieser Gedankengang eingesetzt: Gut, wenn das Klassenzimmer nicht der Arbeitsplatz von Lehrern ist und auch das Konferenzzimmer nicht der Ar­beitsplatz von Lehrern ist, wo ist er dann? Ich glaube, es ist schon ein Problem in der Arbeitsrealität von Lehrerinnen und Lehrern, dass sie ihren Arbeitsplatz zumindest zur Hälfte meistens zu Hause haben, wo sie selbst diesen Arbeitsplatz einrichten müssen, auch relativ viele Ausgaben für die Ausstattung haben, sich auch sehr viel Literatur anschaffen und so weiter, ständig sämtliche Unterlagen von einem Ort zum anderen schleppen müssen. Dieses Problem gibt es ja auch bei Schülerinnen und Schülern, diese Belastung durch schwere Schultaschen, die jeden Tag transportiert werden. Diese Arbeit, die Lehrerinnen und Lehrer zu Hause verrichten, hat also sicher diverse Nachteile.

Auch für die Eltern wäre es, glaube ich, angenehmer, wenn Lehrerinnen und Lehrer auch am Nachmittag in der Schule erreichbar wären. Am Vormittag hat nicht jeder Zeit, um Gespräche, die manchmal nötig sind, mit Lehrerinnen und Lehrern zu führen. Am Nachmittag erreicht man sie dann fast nicht mehr. Ich denke, es wäre sicher eine gute Idee, wenn man sich überlegen würde, dass Schulen Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellen. Da würde es meiner Meinung nach auch reichen, wenn sich zwei Personen einen Schreibtisch oder einen Computer teilen. Das würde einer­seits für die Schule diverse Erleichterungen bringen, und auch für die Eltern wäre es angenehmer. Für die Lehrerinnen und Lehrer wäre es sicher eine Erleichterung, weil sie dann eben zu Hause keinen Arbeitsplatz einrichten müssten.

Das wäre nur eine kleine Anregung, die sich jetzt zwar nicht unbedingt direkt auf die­ses Dienstrecht bezieht, aber vielleicht kann man das auch einmal mit andenken. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.49

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile ihr das Wort.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite