Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 134

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ten hätten. Er ist auch ein Mitglied der Bundesregierung, und wenn Sie sagen, alle Mit­glieder der Bundesregierung seien sich so einig, dann würde ich gerne Ihre Meinung dazu hören und möchte Sie fragen, ob Sie auch der Meinung sind, dass wir in Öster­reich die Ziele im Bereich Öko-Strom bereits überschritten haben und dass das Öko-Stromgesetz geändert werden muss. Ich hätte von Ihnen gerne eine Antwort darauf.

Außerdem hätte ich auch gerne den Antrag der ÖVP, um zu wissen, ob wir zustimmen oder ablehnen beziehungsweise wie wir bei der Abstimmung vorgehen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. – Vizepräsident Mag. Himmer: Ist schon un­terwegs!)

17.28

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.28

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Beantwor­tung der Dringlichen Anfrage nur noch ein paar Antworten auf Fragen, die ich so nicht im Raum stehen lassen kann.

Ich resümiere: Es wurden hier von manchen Bundesräten Ausdrücke wie „vertuschen“, „Schrottreaktor“, „Störfall“ und so weiter in die Diskussion gebracht. – Für mich geht es in dieser extrem sensiblen Frage der Nutzung der Atomkraft um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherheit der Bevölkerung, und da soll man bei den Tatsachen, bei den Möglichkeiten und bei den Chancen bleiben.

Zur Frage Störfall: Sie haben gesagt, ich hätte gesagt, es sei kein Störfall aufgetre­ten. – Man muss sich genau anschauen, worum es da international geht. Daran sollten sich auch die Bundesräte in diesem Raum halten. Es gibt eine INES-Skala, das ist die Internationale Nuklear-Ereignis-Skala, siebenstufig, an der wird alles gemessen, inter­national aufgestellt. Die Stufe eins wird zum Beispiel als Anomalie bezeichnet, ab Stufe vier als Unfall.

Und daran halte ich mich! Ich halte mich daran, welche Stufe im konkreten Fall einge­treten ist, wie dieses Ereignis zu nennen ist, und demgemäß argumentiere ich auch. Da geht es nicht um Verharmlosen, um Vertuschen, sondern da hat man zu prüfen, welcher Stufe der Skala das Ereignis zuzuordnen ist, und das hat man entsprechend zu titulieren. Dort ist nach internationalen Gepflogenheiten dafür die Bezeichnung „Störfall“ nicht zu verwenden. – Das ist der Punkt!

Es geht nicht darum, irgendetwas zu verharmlosen, zu vertuschen, zu verbergen, son­dern da hat man sich danach zu richten, auf welcher Ebene wir international in der Europäischen Union miteinander in Bezug auf Standards in der Kommunikation ver­kehren. – Das ist der Punkt, um das klarzustellen! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Was die Frage „Melker Prozess“ betrifft: Die Zwischenberichte haben wir veröffentlicht; auf der Homepage des UBA gibt es eine laufende Aktualisierung über das, was den „Melker-Prozess“ und Maßnahmen in Temelín betrifft, und zwar offen, transparent und für alle zugänglich. Wir haben in keiner Phase der Kommunikation mit der Tschechi­schen Republik in der Umsetzung der „Melker-Verträge“ und auch in der Kommunika­tion der Ereignisse, die eintreten – oder auch nicht –, nach den verschiedenen Bewer­tungen der Skala, irgendetwas nicht gemeldet!

Ich wehre mich aufs Äußerste gegen den Vorwurf der „Vertuschung“! Die Bundeswarn­zentrale hat diese Information bekommen, zum selben Zeitpunkt auch das Umweltmi­nisterium beziehungsweise andere Ministerien. Die Tschechen haben in dieser Mittei-


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