Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 19

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

erlassen und des Bundesimmobiliengesetz geändert wird (465 und 584/NR der Beilagen),

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (545 und 588/NR der Beilagen).

*****

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt und von mir zugewiesen sind jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe bekannt, dass das Bundes­kanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 22. bis 26. Juli 2004 der Bundesminister für Finan­zen Mag. Karl-Heinz Grasser durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz vertreten wird.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird zur Tagesordnung das Wort ge­wünscht? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich habe diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich die Verhandlungen über die Punkte 2 und 3, 8 bis 14, 16 bis 18, 19 und 20, 23 bis 25, 26 bis 28, 30 bis 32, 33 und 34, 36 und 37 sowie 38 und 39 der Tagesordnung jeweils unter einem durchzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Ankündigung von Dringlichen Anfragen

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Absatz 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Scheinharmoni­sierung“ der Pensionssysteme an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.

Im Sinne des § 61 Absatz 4 der Geschäftsordnung verlege ich deren Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Weiters gebe ich bekannt, dass mir ein zweites Verlangen im Sinne des § 61 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Karl Boden, Kolleginnen und Kollegen betreffend Skandalreihe in den ÖBB: Chaos im Management, mangelhafte Umsetzung der Reform, ungerechte Frühpensionierungen und Explosion von Kosten für externe Berater vorliegt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite