Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 28

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scheidungen auf Basis von Sachwissen treffen, das natürlich Ihnen allen, meine Damen und Herren, zur Verfügung steht.

Sie, Herr Konecny, haben beklagt, es gebe keine Zielgerichtetheit. – Natürlich gibt es sie, sie steht ganz am Anfang des Gesetzes. Es geht darum, dass wir die Ziel­bestimmung im Sinne der Förderung des privaten Hörfunks und eines dualen Systems in diesem Lande vorantreiben.

Es sind Änderungen im Privatfernsehgesetz vorgenommen worden, vor allem: Anpassungen an EG-Rechtsrahmen, Ergänzung um eine Zielbestimmung auch im Sinne der Förderung des privaten Rundfunks und eine Must-carry-Bestimmung für Kabelnetzbetreiber, eine Must-carry-Regelung für die Programme nicht bundesweiter Zulassungsinhaber gegen angemessenes Entgelt.

Zugespitzt in Wahrheit hat sich die Debatte bei der Änderung des KommAustria-Gesetzes und des ORF-Gesetzes, als es darum ging, wie das Antragsrecht der KommAustria ausschauen wird. Ich konnte mir im Grunde nie erklären, weshalb die Debatte darüber – einerseits vom ORF ausgehend, aber andererseits auch von der einen oder anderen politischen Partei – so vehement geführt wurde. Wenn man das jetzt auf Popularbeschwerde beziehungsweise Antragsrecht der KommAustria redu­ziert, so verstehe ich die Empörung oder die Bemerkung, es gebe da eine masochis­tische Ader der ÖVP oder der Frau Lindner, und so weiter nicht ganz, denn ich gehe einmal davon aus, dass der ORF sich an genau jene Gesetze hält, die Sie, meine Damen und Herren, zusammen mit dem Nationalrat beschlossen haben.

Dass sich ein öffentlich-rechtlicher Anbieter an die Gesetze hält, davon ist einmal auszugehen. Gibt es gerade in diesem Bereich Beschwerden von Seiten der Zeitungs­herausgeber, auch von privater Seite, von den privaten Rundfunkbetreibern, und auch Studien darüber, dann sollte man versuchen, würde ich sagen, Klarheit zu schaffen. Was wäre besser, als dass ein unabhängiger Bundeskommunikationssenat gerade in diesem Bereich Klarheit schafft?! Das haben wir erreicht: dass in diesem Bereich, der in die Werbebestimmungen des ORF eingreift, eine Artikel-133-Z-4-Behörde, also eine unabhängige Behörde tätig ist. Sie werden sich auch noch erinnern, mit welch lyrischer Kompetenz Kollege Cap damals immer von einer „Metternich-Behörde“ gesprochen hat. Er hat wahrlich Freude daran gehabt, jene Behörde zu denunzieren, die heute von dem einen oder anderen aus der SPÖ gefordert wird. (Bundesrat Konecny: Wirklich nicht!)

Ich bitte, dafür wirklich eine gewisse Objektivität aufzubringen, einfach deswegen, weil ich glaube, dass sich die Medien in Österreich das verdient haben. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren: Dieser Schritt, den Sie heute tun und den Sie möglicher­weise hier in diesem Hohen Hause beschließen werden, ist ein Schritt weiter in Rich­tung duales System in Österreich und meiner Meinung nach ein Schritt für die Demokratie, aber es ist auch ein Schritt im Sinne des Informationsbedürfnisses des/der einen oder anderen österreichischen Staatsbürgers/Staatsbürgerin! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.55

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Binna. – Bitte.

 


9.56

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip ist in dieser Diskussion schon alles gesagt worden, aber weil es gerade in meiner Heimatregion zwei Privatradios


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