Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 54

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Seite meine Nationalratskollegin Andrea Wolfmayr, die aus vielfacher Betroffenheit weiß, wie wichtig die Buchpreisbindung ist – erstens als Autorin und Literatin, zweitens durch ihre persönlichen Verbindungen zu jenen Buchhandlungen und drittens, gerade weil ich Gleisdorf angesprochen habe: Der Herr Staatssekretär hat zeichenhaft dort alljährlich die Verleihung des Kinderliteraturpreises vorgenommen und nimmt diese weiter vor, was ich sehr dankenswert finde.

In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend ein Wort Peter Handkes zitieren – es war, glaube ich, sein Schlusswort, als er an der Universität Klagenfurt eine Ehrung erhalten hat –: „Der Mensch lebt von Brot und Büchern.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Weilharter und Dr. Lichtenecker.)

11.49

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.49

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja fast schwierig, nach diesem nahezu pathetischen Schlusswort zu diesem Thema noch etwas zu sagen. Ich komme allerdings nicht ganz umhin, hier doch auch eine andere Seite der Medaille, was den Buchhandel betrifft, auszuleuchten.

Es ist ganz richtig, auch unsere Fraktion bekennt sich zu dieser Buchpreisbindung, wir halten das für sehr erfreulich. Aber was steht den Buchhandlungen, von denen es erfreulicherweise gerade in Wien noch so viele kleine und kleinste gibt – ich möchte diese eigentlich als kulturelle Nahversorger bezeichnen –, wirklich ins Haus? – Viele von ihnen haben jetzt schon einen Leidensweg hinter sich, denn wir haben einerseits jetzt dieses legistische Werk vor uns, andererseits existieren aber auch die Bestimmungen, die rund um den Bundesbeschaffungsbereich gebildet wurden.

Da schaut es leider so aus, dass auf Kosten von kleinen und kleinsten Handel­sunternehmen im Buchbereich quasi einige Große den längeren Atem haben. Dieser Leidensweg stellt sich dar – ich habe mir das mitgenommen – anhand einer vom Hauptverband des Österreichischen Buchhandels eingebrachten Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie wissen, da geht es darum, dass Große meist ein so genanntes Kombi-Angebot legen. Es ist ja nur ein Teil von der Buch­preisbindung erfasst; nicht erfasst sind zum Beispiel fremdsprachige Bücher, aber auch Zeitschriften, Fachzeitschriften und dergleichen mehr, und da haben natürlich die ganz Großen in diesem Bereich ganz andere kalkulatorische Möglichkeiten bei der Erstel­lung eines Angebots.

Im Herbst 2003 hat der Hauptverband zuerst versucht, mit dem Bundesbeschaffungs­wesen, mit der Bundesbeschaffung Gesellschaft eine Ausschreibungsveröffentlichung für Fachliteratur anders zu gestalten, es hat entsprechende Nachprüfungsanträge gegeben. Das hat alles nichts daran geändert. Am 15. Dezember 2003 hat es dann eine Angebotseröffnung gegeben. Es gab vier Angebote, die nach Ansicht des Hauptverbandes dem Gesetz über die Preisbindung bei Büchern nicht entsprochen haben. Am 18. Dezember 2003 gab die Bundesbeschaffung Gesellschaft schließlich den Zuschlag an die Firma Morawa bekannt.

Dann erfolgte die Einbringung der Klage, und es wird damit gerechnet, dass es im Herbst zu einer Entscheidung kommt. Ich muss in diesem Zusammenhang auch positiv anmerken, dass diesbezüglich auch ein Einvernehmen oder zumindest eine, glaube ich, ganz gute Gesprächsbasis dieses Verbandes mit Ihnen, Herr Staatssekretär, be­standen hat. Aber was ich eigentlich damit sagen will, ist: Wir müssen uns wirklich


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