Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 55

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darauf besinnen, dass es in diesem Land und europaweit eine Liberalisierung hintan­zuhalten gilt, die quasi die Kleinen, unsere kulturellen Nahversorger, unsere kleinen Buchhändler auffrisst, denn diese stehen mit ihren Möglichkeiten hintenan. Wenn man bedenkt, dass einer der größten Buchhändler sich in den letzten Jahren durch eine Insolvenz quasi entschuldet hat, und sich all das vor Augen hält, was vorher wirt­schaftlich – ich sage das jetzt unter Anführungszeichen – „verbrochen“ wurde – es hat ja dieses große Unternehmen vielen kleinen Unternehmen die wirtschaftliche Existenz gekostet –, dann kann man es nicht gutheißen, dass das jetzt munter so weitergeht. Es wird dort dann alles vermischt, das fängt beim Anbieten von unter­preisigen Schulartikeln an und geht dann weiter bis hin zu irgendwelchen Angeboten, bei denen Waren als Mängelexemplare bezeichnet werden, und dergleichen mehr.

Ich glaube, hier wird es ganz wichtig sein, Wettbewerbsregeln zu schaffen, die das Überleben und eine gesunde Existenz des Buchhandels nachhaltig sichern. In diesem Sinne bitte ich auch Sie, Herr Staatssekretär, diese Überlegungen bei Ihrer weiteren Tätigkeit einfließen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.54

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.54

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Das vorliegende Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern – das wurde heute schon gesagt und ist auch dem Bericht zu entnehmen – war ein zeitlich auf fünf Jahre begrenztes Gesetz und würde am 30. Juni 2005, also im nächsten Jahr, auslaufen.

Ich finde es richtig und gut, dass diese zeitliche Bindung aufgehoben wird und dass das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern quasi in ein unbegrenztes Ge­setz übernommen wird.

Meine Damen und Herren! Wir haben mit dem vorliegenden Gesetz nicht nur Erfah­rungen, positive Erfahrungen gesammelt, ich meine sogar, eine der besten Erfah­rungen gemacht: Die Büchervielfalt wurde weiterhin gewährleistet, die Verlagsvielfalt war auch gesichert und blieb aufrecht, und die Buchhandlungsvielfalt, die ja eine wesentliche Rolle spielt, war auch weiterhin gesichert und gegeben.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus hat das Bundesgesetz über die Preis­bindung bei Büchern großes Lob und große Akzeptanz nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene eingebracht – Sie kennen die Position der Europäischen Gemeinschaft –, oder man könnte es auch anders ausdrücken: Das vorliegende Bundesgesetz ist eine nationalstaatliche Regelung mit großer inter­nationaler Akzeptanz und Anerkennung. Wenngleich – das sollte man auch anmer­ken – Europa beziehungsweise die Europäische Union vielleicht noch nicht so weit ist, einer derartigen Regelung zu folgen, wurde dieses Gesetz doch grundsätzlich als positiv registriert und anerkannt.

Man sollte als Österreicher auch mit Stolz erwähnen, dass dieses Gesetz vielleicht auch ein so genanntes Vorbild für die Bundesrepublik Deutschland ist, die eine ähnliche Regelung hat wie wir, wobei wir vielleicht mit unserer Regelung Vorbild waren.

Meine Damen und Herren! Man sollte in dieser Stunde auch Dank und Anerkennung den gesetzgebenden Körperschaften ebenso wie der Bundesregierung aussprechen, denn mit diesem Gesetz ist, glaube ich, auch eine wichtige kulturpolitische Leistung


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