Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 60

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noch einmal zu wiederholen ist, glaube ich, nicht notwendig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieser Änderung selbstverständlich zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: weil es für uns eine wichtige und positive Bildungs­maßnahme ist, weil die EU eine gesetzliche Regelung der Preisbindung für Bücher positiv beurteilt hat, weil das österreichische Buchpreisbindungsgesetz zwischen­zeitlich auch Vorbild für andere Staaten geworden ist – Kollege Hösele hat Deutsch­land schon erwähnt, und Deutschland ist bei der Buchpreisbindung unser wichtigster Verbündeter in der EU – und weil sich das Gesetz ganz einfach bewährt hat.

Mit der Buchpreisbindung wird dafür gesorgt, dass die Zahl der Publikationen nicht sinkt und die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt, weil man dadurch die Existenz einer Vielzahl von unabhängigen kleinen Verlagen und Buchhandlungen sichert und dadurch ein dichtes Netz von Buchhandlungen ermöglicht.

Ich möchte noch einmal auf den Kritikpunkt von Kollegen Schimböck hinweisen, dass Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nicht wie bisher dezentral bei verschiedenen Händ­lern, sondern zentral für alle Bundesstellen bei einem Großhändler, dem Best­bieter mit dem höchsten Rabatt, angeschafft werden sollen. Das ist ein Kritikpunkt, den ich auch aufzeigen will.

Dass das Lesen von Büchern stark gefördert werden sollte, ist uns allen, glaube ich, klar und auch bewusst. In den bisherigen Reden hat man schon gehört, dass ein Buch nicht nur einen kulturellen Wert hat, sondern auch eine Handelsware ist. Wenn ich von einer Handelsware rede, dann meine ich, dass ein Buch ein Wirtschaftsgut und ein kulturelles Gut ist. Wenn ich von einem Wirtschaftsgut rede, dann meine ich das Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen. Sie verkörpern Meinungsfreiheit sowie die Freiheit der Lehre und der Forschung. Verleger und Buchhändler sind nicht nur Unternehmer, sondern auch Kulturvermittler. Deshalb gehören literarische Produk­tionen besonders gefördert und besonders geschützt.

Wie schon am Anfang erwähnt, werden wir Sozialdemokraten und Sozialdemo­kratin­nen selbstverständlich zustimmen. Es freut mich besonders, dass dieser Antrag heute von allen Fraktionen mitgetragen wird, denn dieses Gesetz stellt ein bewährtes Instru­ment dar, welches den kulturellen Besonderheiten des Buches Rechnung trägt.

Nun folgt die kurze slowenische Zusammenfassung. (Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.16

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­ver-


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