Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 61

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siche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungs­gesetz 2004 – SRÄG 2004) (434/A sowie 7091/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Dies ist der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesund­heits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


12.18

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das heute hier vorliegende Gesetz behandelt aus dem Bereich der Krankenversicherungen im Wesentlichen drei Themen: Es geht um die Sanierung der Sozialversicherungen der Bauern, um die so genannte Chefarztpflicht-Neu und quasi um die Vergangenheitsbewältigung, was den Aus­gleichsfonds betrifft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal – und das haben wir heute schon einmal gehabt – wurde ein Gesetz quasi in einem Husch-Pfusch-Verfahren, vorbei an dem zuständigen Ausschuss im Nationalrat, ohne Beratung und ohne Begutachtung, mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet. Dies ist meiner Meinung nach eine völlig undemokratische Vorgangsweise. So schaut das Gesetz auch aus, etwas Besseres konnte bei dieser Vorgangsweise sicher nicht herauskommen.

Beginnen wir mit der Chefarztpflicht. Eines ist völlig klar: Den Wegfall der Chefarzt­pflicht, wie er großmundig angekündigt wurde, gibt es nicht! Es wird eine indikations­bedingte, ohne Chefarzt zu verschreibende Medikation geben, die allerdings mit einer Dokumentation zu versehen ist. Wie die ausschauen soll, weiß zurzeit niemand. Irgendwann einmal wird eine Verordnung erlassen werden, und der Hauptverband wird Richtlinien erstellen. Es wird also ein Gesetz beschlossen, dessen konkrete Ausfüh­rung völlig nebulos ist. Außerdem bleibt die Chefarztpflicht bestehen für die restlichen Medikamente, die nicht indikationsbedingt sind, und das trifft für einen großen Teil der Medikamente zu. Das Versprechen, die Chefarztpflicht abzuschaffen, wurde also über­haupt nicht erfüllt!

Punkt zwei, die Sanierung der Bauernkasse: Es ist wirklich erstaunlich, wie eilig es die ÖVP-Fraktion bei der Sanierung der Bauernkrankenkasse hatte. Das Schicksal der Gebietskrankenkasse ist für sie offensichtlich nicht so dringend. Für die Sozial­ver­sicherung der Bauern werden 20 Millionen € aus dem Ausgleichsfonds abgezweigt und somit quasi den Gebietskrankenkassen weggenommen. Damit werden zirka 24 Pro­zent der so genannten Tabaksteuermittel für nicht einmal 5 Prozent der Versicherten umgeleitet. Das ist meiner Meinung nach nicht nur nicht gerecht, sondern ein wirklich besonders schlimmes Beispiel für Klientelpolitik!

 


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