Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 75

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heitsgründen in Pension gehen – eine ähnliche Situation wie bei den Angestellten. Das hält sich ungefähr die Waage.

Ich glaube, wenn man der Wahrheit die Ehre gibt, sollte man die Systeme wirklich grundsätzlich durchleuchten und vergleichen und nicht nur einen Aspekt heraus­nehmen und darstellen, denn ich glaube, wir alle stehen zur Solidarität in diesem Lande. Wir wollen niemanden im Stich lassen.

Wir stehen aber auch – und da stimme ich mit meiner Kollegin Frau Dr. Lichtenecker überein – zu Kostenwahrheit, Transparenz und Durchschaubarkeit. Dazu sind wir auch den Steuerzahlern gegenüber verpflichtet, die wir heranziehen, um diese hohen An­sprüche auf Solidarität auch entsprechend zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.11

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.12

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte beim heutigen Sozialversicherungs-Änderungsgesetz zwei Punkte herausgreifen, und zwar erstens den Wegfall der Chefarztpflicht.

Es ist allerdings notwendig, dass Aufzeichnungen geführt werden, die zur Kontrolle dienen. Es gibt ja bereits die Verordnung, dass die kostengünstigsten Medikamente verschrieben werden, und trotzdem wird das immer wieder nicht eingehalten – daher die Notwendigkeit der Aufzeichnungen. In der Praxis werden wir sehen, wie sich das auswirkt, und ich schlage daher vor, dass vielleicht ein oder zwei Jahre nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes eine Evaluierung stattfindet.

Zweitens möchte ich noch zu den Darlehensrückzahlungen etwas sagen. Dies be­stätigt mir, dass es richtig von mir war, damals im Bundesratsausschuss und im Bundesrat gegen das Sozialversicherungsgesetz zu stimmen. Meine Gründe dafür habe ich ja damals in meiner Rede dargelegt.

Mit dem heutigen Gesetz wird nun die Darlehensrückzahlung geregelt. Ich möchte jedoch heute nochmals anmerken, dass es notwendig ist, dass alle Krankenkassen strukturelle Verbesserungen durchführen. – Ich betone: alle Krankenkassen! Ich möchte auch auf meinen Vorredner, Bundesrat Kneifel, verweisen, der das ja an praktischen Beispielen aufgezeigt hat.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat sich als einzige Krankenkasse von sich aus dazu bereit erklärt, den Zielberechnungszuschuss zurückzuzahlen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens, weil es andernfalls nicht verfassungskonform wäre, und zweitens aus Solidarität zu den anderen Krankenkassen. Dies ist auch der Grund dafür, dass hier in diesem Gesetz die Vorarlberger Gebietskrankenkasse das gesamt gegebene Darlehen gegenverrechnen kann beziehungsweise auch früher zurückerhält, und zwar bis spätestens 30. April 2005.

Ich möchte auch erwähnen, dass gerade die Sozialversicherungsanstalt der gewerb­lichen Wirtschaft das höchste Darlehen bezahlt hat, und zwar über 80 Millionen €.

Abschließend hoffe ich zuversichtlich, dass es in Zukunft nicht mehr passieren wird, dass defizitäre Krankenkassen Darlehen von gesunden Krankenkassen erhalten, ohne dass die Bedingungen zwischen den einzelnen Krankenkassen gleichwertig sind. Ebenso ist es erforderlich, dass alle Krankenkassen auch tatsächlich notwendige


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