Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 83

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fahrtbeihilfe für 50 Kilometer ist, bekommt der Lehrling eine Abgeltung von 19 € im Monat.

Meine Damen und Herren! Diese 144 € müssen die Lehrlinge erstens aus der eigenen Tasche zahlen, und das bitte bei einem Verdienst im letzten Lehrjahr von, schon hoch gerechnet, 408 €, sodass ihnen 332 € bleiben. 408 € verdient bitte ... (Zwischenruf der Bundesrätin Gansterer.) – Netto, bitte! Netto! (Bundesrätin Gansterer: Aber nicht im letzten Lehrjahr!) – Im letzten Lehrjahr verdient zum Beispiel ein Handelsangestellter nicht mehr, er verdient absolut nicht mehr. Schauen Sie sich bitte die Kollektivverträge an, Frau Kollegin! Das ist leider nicht mehr.

Um noch einmal auf dieses Problem zurückzukommen: Dieses Geld, diese 1 728 €, die ein Lehrling dort pro Jahr für Fahrtkosten ausgeben muss, kann er im Nachhinein mittels Jahresausgleichs rückwirkend geltend machen. Wie wir aber alle wissen, kann er den Betrag, den er ausgegeben hat, beim Jahresausgleich selbstverständlich nicht zu 100 Prozent, nicht in der ganzen Höhe rückwirkend geltend machen. – Das wäre die Problematik, dargestellt anhand eines praktischen Beispiels, bei Lehrlingen.

Wie am Anfang gesagt, bin ich sehr froh, dass es zu dieser Änderung kommt, der wir selbstverständlich zustimmen werden. Ich würde aber darum bitten, dass man auch den Lehrlingen, die wirklich „das Rückgrat für unsere Wirtschaft von morgen“ sind, Hilfe gewährt, auf sie Bedacht nimmt und auf sie eingeht.

Vielleicht noch kurz etwas zu diesem Antrag für Freifahrtausweise. (Die Rednerin hält das entsprechende Formular in die Höhe.) Ich habe als Klassenvorstand einer Berufs­schulklasse – zurzeit ist es die 1. Klasse – am Ende des Schuljahres meinen Schülern solche Anträge ausgeteilt. Und bis jetzt hat jedes öffentliche Verkehrsunter­nehmen einen eigenen Antrag verlangt. Was ich sehr begrüße, ist die jetzige Änderung, dass es nur noch einen Antrag gibt. Eine Schülerin, die von ihrem Wohnort bis Velden mit der Bahn und von Velden nach Villach mit dem Bus fährt, hat bisher nämlich zwei Anträge gebraucht. Noch einmal: Ich begrüße diese Änderung.

Das Zweite, was ich hier ansprechen möchte, ist Folgendes: Die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe, die diese Anträge bearbeiten, werden ein großes zeitliches Problem haben. Im vorigen Jahr war der Stichtag am 20. September, bis dahin konnten die Schülerinnen und Schüler ohne Freifahrtausweis die öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Schulweg benutzen. Ich möchte gerne wissen, wie lange heuer dieser Zeitraum ist, ob der Stichtag 20. September noch immer gilt oder ob das geändert wird.

Im Grunde genommen muss man bei so einem Gesetz selbstverständlich Positives und Negatives abwägen. In diesem Fall überwiegt das Positive, deswegen werden wir dieser Änderung des Gesetzes zustimmen. – Danke. (Die Rednerin setzt ihre Rede in slowenischer Sprache fort.) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie des Bundesrates Ing. Kampl. – Rufe bei den Grünen: Was hast du jetzt gesagt?)

13.46

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Haubner. – Bitte.

 


13.45

Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Ich möchte nur auf die Frage von Frau Kollegin Blatnik antworten. Sie hat den Stichtag des Vorjahres, den 20. September erwähnt, bis zu dem die Möglichkeit besteht, die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Freifahrtausweis zu benutzen. Es hat sich insofern nichts geändert, die Frist ist immer bis zu vier Wochen nach Schulbeginn.

13.46

 


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