Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 89

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sinnvollen Abbau von Handelsschranken dar. Das ist etwas, was wir alle als absolut richtig ansehen.

Ich möchte Ihnen auch sagen, dass in keinem Abkommen beispielsweise so oft auf die Wahrung der Menschenrechte hingewiesen wird wie in diesem Abkommen. Damit werden die Minderheiten gewahrt. Außerdem ist es wesentlich, dass „good gover­nance“ angesprochen wird, also eine gute Regierungsführung. Damit verbunden ist ein regelmäßiger politischer Dialog mit Chile. Zudem gibt es einen eigenen Assoziations­rat.

Ich glaube, dass man somit die richtige Generation von neuen Verträgen mit der Europäischen Union eingeleitet hat, und es ist wirklich schade, wenn man hier einzelne Punkte herausgreift, die natürlich nicht 100 Prozent von dem beinhalten, was wir alle hier uns wünschen. Aber in jedem Abkommen – und dieses ist lange und sehr ausführlich verhandelt worden – ist irgendwo auch ein Kompromiss zu erzielen, und es handelt sich hiebei um einen sehr guten Kompromiss.

Es wurde auch immer wieder gesagt, dass sich ein demokratiepolitisches Defizit bei der Ausarbeitung und Genehmigung dieses Abkommens bemerkbar macht. – Dazu möchte ich Ihnen aber sagen, dass im Internet sogar der Bericht der Plenar­ver­sammlung frei zugänglich war und dass damit natürlich auch NGOs die Chance hatten, sich voll einzuklinken und ihre Ablehnung zu äußern oder auch Zusatzfragen anzusprechen.

Das heißt: Vieles von dem, was gerade von Ihrer Partei gesagt wurde und was auch Sie jetzt kurz erwähnt haben, ist in dieser Form überzogen. Es ist schade, wenn wir diesem Abkommen nicht zustimmen. Es ist ein gemischtes Abkommen, das heißt, wir alle müssen mitratifizieren, sonst würde dieses Abkommen nicht in Kraft treten. Ich glaube, das übergeordnete Interesse ist klar, und ich habe jetzt versucht, es in kurzen Worten anzusprechen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

14.06

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt natürlich getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemiti­schen Königreich Jordanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.

Der gegenständliche Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedürfen.

Da die in dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8, Abs. 1 und 2 enthaltenen Bestimmungen zudem verfassungsändernd sind, bedürfen diese gemäß Artikel 50 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 44, Abs. 2 B-VG ebenfalls der Zustim­mung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

 


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