Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 109

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auf den Tagesordnungspunkt 16, auf die Neuregelung der Abgeltung von Prüfungs­tätigkeiten im Bereich des Schulwesens und der Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes, nicht näher ein, wohl aber auf den Tagesordnungspunkt 17, auf das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert wird.

Das bisher bestehende Höchstalter für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum von 39 Jahren ließ immer wieder einzelne Härtefälle auftreten. Ich nehme zur Kenntnis, dass Frau Kollegin Blatnik den Begriff „Härtefall“ nicht schätzt. Absolventinnen von Lehramtsstudien konnten insbesondere durch Kindererziehungsarbeiten bedingt den Lehrerberuf dann, wenn sie diese Altersgrenze überschritten hatten und das Praktikum nicht nachholen konnten, nicht mehr ausüben.

Absolventen der Studienrichtung Selbständige Religionspädagogik und Katholische Religionspädagogik werden künftig weiterhin zum Unterrichtspraktikum zugelassen. Gleiches gilt auch für die Einfachstudien Biologie und Erdwissenschaften und Biologie und Warenkunde, deren Absolventen/Absolventinnen ebenfalls schon bisher zugelas­sen waren.

Die vorliegende Novelle – das haben die Vorredner und Vorrednerinnen schon hervor­gehoben – hebt das Höchstalter für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum auf 45 Jahre an. Das ist zu begrüßen. Zudem werden die studienrechtlichen Grundlagen für Lehramts- beziehungsweise Diplomstudien bezüglich des Universitätsgeset­zes 2002 ergänzt.

Gewiss wird es wohl wenig konkret Betroffene geben – im Ausschuss haben wir gehört, im Durchschnitt zirka vier bis fünf betroffene Personen pro Jahr. Aber jeder Härtefall – ich entschuldige mich, dass ich den Begriff nochmals verwende – ist einer zu viel.

Mit dem im Tagesordnungspunkt 18 umschriebenen Gesetzesvorhaben soll in den Bereichen, in denen der Einsatz von Lehrbeauftragten vorgesehen ist, eine bisher fehlende gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Tätigkeit der Lehrbeauftragten bei der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts beziehungsweise Fernstudiums geschaffen werden. Dass diese neue Regelung dennoch jährlich Einsparungen von 125 000 € bewirken wird – so die Einschätzung –, ist dabei ein erfreulicher Neben­aspekt.

Meine Fraktion wird allen drei Gesetzesvorhaben gerne ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.31

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.31

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass wir heute noch zwei Dringliche vor uns haben und meine Vorredner und Vorrednerinnen im Prinzip inhaltlich schon alles zu den vorliegenden Punkten gesagt haben, möchte ich mich relativ kurz fassen.

Zum Punkt 16, der Frage der Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens: Es handelt sich hier im Grunde um eine reine Anpassung an die Praxis. Die Grünen werden dem zustimmen.

Selbiges trifft zu beim Tagesordnungspunkt 18. Auch das ist eine Anpassung an die Praxis. Ich bin persönlich der Meinung, dass Fernunterricht noch nicht in aus­reichendem Maße angeboten wird. Ich weiß, dass es an den Universitäten auch sehr


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