Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 169

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Gesellschaften. Dabei werden naturgemäß die Beraterleistungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern erforderlich sein. Die Komplexität des Umstrukturierungsprozesses bedingt daher auch ein Ansteigen der Beratungskosten. Ich bin aber davon überzeugt, dass diese Kosten nach erfolgter Umstrukturierung wieder auf dem vorherigen Niveau oder darunter liegen werden.

Zur Frage 19: Wie mir die ÖBB mitteilen, betragen die Beraterkosten zirka 0,5 Prozent des Gesamtaufwandes. Dies entspricht in etwa den Umstrukturierungskosten der Jahre 1994 und 1995: 1995 nominell 13,7 Millionen €. Die Beraterkosten betrugen 2001 7,4 Millionen €, 2002 12,7 Millionen €, 2003 16,2 Millionen € und 2004 – Jänner bis Juni – 5,1 Millionen €.

Ich habe schon mehrfach auf das Aktiengesetz verwiesen. Als Eigentümer ist mein Instrument nur die Hauptversammlung. Es ist die Verantwortung des zuständigen Organs, nämlich des Aufsichtsrates, die Beraterkosten zu genehmigen und zu über­prüfen.

Bei den ÖBB alt ist der Eigentümervertreter in Form des Staatskommissärs anwesend. Aufsichtsrat und Eigentümer werden über Aufsichtsratssitzung, Geschäftsordnung Vorstand, Geschäftsordnung Aufsichtsrat, Annex Geschäftsordnung Aufsichtsrat über die Beraterleistungen bei den ÖBB laufend informiert.

Zur Frage 20: Wie mir die ÖBB mitteilen, für Power 2005, Cross-Border-Leasing-Verträge im Zusammenhang mit dem Bundesbahn-Strukturgesetz 2003, Dienstrecht, Postbus/Bahnbus-Integration, Streikfragen, steuerliche Eröffnungsbilanzen und Körper­schaftsteuerpflicht. Aus Power 2005 werden 290 Millionen € bis 2005 generiert, 2003 wurden bereits 36 Millionen € ergebniswirksam realisiert.

Im Vergleich zu namhaften Unternehmen, wie zum Beispiel der DB-AG und der Lufthansa, liegen die ÖBB deutlich unter deren Werten. Ich möchte nochmals betonen, dass in der Umstrukturierungsphase erhöhte Beraterkosten notwendig sind. Die Kon­trolle der Höhe und Angemessenheit ist Angelegenheit der zuständigen und gemäß Aktiengesetz verantwortlichen Organe, nämlich des Aufsichtsrates.

Zur Frage 21: Es steht dem Nationalrat jederzeit frei, einen Prüfauftrag an den Rechnungshof zu geben, wenn er diesen für notwendig und angebracht hält.

Zur Frage 22: Ich bin überzeugt davon, dass die Vorstände der ÖBB-Holding AG, die der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung bestellt hat, diese Umstrukturierung zeit­gerecht und gesetzeskonform durchführen werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass es unter Mitwirkung der Betriebsräte und der Gewerkschaft gelingen wird, den vereinbarten Generalkollektivvertrag zu errichten.

Ebenso bin ich davon überzeugt, dass der Vorstand der ÖBB-Holding AG in gemein­samer Anstrengung und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem von mir bestell­ten Aufsichtsrat dieses komplexe Werk so umsetzt, dass am 1. Jänner 2005 alle neuen Gesellschaften, ausgestattet mit dem ihnen zugehörigen Personal, Vermögen und Grundstücken und ihren erforderlichen Organen, voll zu arbeiten beginnen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.41

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nun in die Debatte ein, wobei die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.42

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe


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