Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 191

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und nicht hier im Land. Das ist wohl auch jedem klar. (Bundesrat Dr. Böhm: Aber in den USA gibt es keinen Nulltarif! Da gibt es geschmalzene Studiengebühren in den USA! – Bundesrätin Giesinger: Aber die Ausbildung haben sie schon in Österreich?)

Die Ausbildung haben sie natürlich auch woanders, nur: Unsere Forscher und Forscherinnen gehen dann ins Ausland, dann nämlich, wenn wir sie brauchen und wenn wir davon profitieren könnten – keine Frage.

Das, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, haben auch Sie zu verantworten. Wir von der SPÖ wollen bei diesem Bildungsprogramm an den Universitäten nicht dabei sein, und deshalb lehnen wir auch heute diese Novelle ab. (Beifall der SPÖ und den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

21.09

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.09

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist hier schon einiges rund gelaufen, und wir haben auch schon sehr vieles von Schienen gehört. Ich möchte hier meiner Vorrednerin wirklich vehement widersprechen – aber gut, so ist es eben in einem Parlament –, denn ich glaube, dass mit dem Universitätsgesetz 2002 etwas sehr Gutes auf die Schienen gestellt worden ist, auch wenn wir dabei – und das sehen wir heute an der so genannten Novelle, was eben so heißt, aber ich würde sagen, es ist eine Ergänzung – das eine oder andere nachtragen müssen.

Aber warum glaube ich, dass das sehr gut auf Schienen läuft? Erstens: Ich bin, was Bildung betrifft, ein großer Verfechter von hoher Autonomie und Selbständigkeit. Und das ist nun an den Universitäten gegeben. Es gibt klare Rahmenbedingungen. Die Politik und der Staat haben nicht vor, sich aus dieser Verantwortung herauszudrücken, sondern sich ganz klar auch in die Verantwortung einzubringen.

Zweitens: Ich glaube, dass eine Universität, die autonom ist, viel schneller auf be­stimmte Anforderungen, die gestellt werden, reagieren kann. Ich denke – und das ist für mich ein sehr wesentlicher Punkt –, es kam vielleicht auch deshalb dazu, dass dieser Punkt, den wir heute hier verhandeln, nicht ganz verfassungskonform war, weil hier erstmalig Universitäten und Ministerium einander als gleichberechtigte Partner gegenüberstehen. Ich glaube, da muss man auch anerkennen, dass so eine Part­nerschaft auch da und dort erst zusammenwachsen muss und dass das eine oder andere, was die Rechtsordnung betrifft, eben auch da oder dort nachjustiert werden muss.

Ich möchte aber auch dazusagen, warum ich als Nicht-Jurist sage, dass man nicht unbedingt von einer Novelle, sondern von einer Ergänzung reden muss: weil es selbstverständlich beim Grundansatz der Leistungsvereinbarungen geblieben ist! Und das halte ich für etwas wirklich ganz Wichtiges, wenn zwei gleichberechtigte Partner sich auf Leistungsvereinbarungen einlassen und diese auch einzuhalten haben.

Selbstverständlich muss es dann auch Möglichkeiten geben, etwas einzuklagen oder da oder dort auch ein Gericht anrufen zu können. Nur möchte ich schon dazusagen, dass von diesen 57 angefochtenen Absätzen im Universitätsgesetz 2002, die von Seiten der SPÖ an den Verfassungsgerichtshof herangetragen wurden, letztlich dann nur drei nicht ganz verfassungskonform waren. Ich möchte also hier auch die Zahlen und Fakten klar auf den Tisch legen.

 


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