Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 195

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Selbstverständlich können Streitigkeiten auch aus abgeschlossenen Leistungsverein­barungen bei ihrer Umsetzung und Erfüllung entstehen. Aber diesbezüglich gab es ja von Anfang an keine Rechtsschutzlücke, denn diesbezüglich hätte gegebenenfalls der zuständige Minister, also im derzeitigen Fall unsere Frau Bundesminister, mit Bescheid zu befinden, wogegen ihrerseits wieder die Anrufung der beiden Höchstgerichte des öffentlichen Rechtes möglich ist.

Weil diese rechtsstaatlich gebotene Korrektur zustande gekommen ist und dieses Problem jetzt zweifellos in verfassungsrechtlich einwandfreier Form gelöst worden ist, wird meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluss gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.24

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (Chemikaliengesetz-Novelle 2004 – ChemGNov 2004) (474 d.B. und 566 d.B. sowie 7108/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend eine Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (503 d.B. und 568 d.B. sowie 7109/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltmanagementgesetz 2001 geändert wird (555 d.B. und 569 d.B. sowie 7110/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 bis 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 ist Herr Bundesrat Binna. Ich bitte um diese beiden Berichte.

 


Berichterstatter Theodor Binna: Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird, Chemikaliengesetz-Novelle 2004.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher darf ich zum Antrag kommen.

 


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