Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 197

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Klimaanlagen und Klimageräten. Da würde ich mir wünschen, dass wir mehrere Nachahmer finden, weil diese schädigenden Stoffe insgesamt die Ozonschicht schädigen, weil es da auch keine Grenzen gibt und dies von uns nicht abzuhalten ist.

Meine Damen und Herren! Nun zum Umweltmanagementgesetz – da können wir nicht mit. Diese Gesetzesnovelle dient einer weiteren Privatisierung und Erleichterung der Umweltkontrollen durch die Industrie. Für Betriebe mit relativ anspruchslosen betrieb­lichen Umweltmanagementsystemen wird das so genannte Anzeigeverfahren einge­führt, und das wiederum bringt keine Mitsprache der Anrainer mit sich. Eine derartige Aufweichung ist weder im Interesse der Umwelt noch im Interesse der Nachbarn.

Nach wie vor ist auch grundsätzlich zu bemerken, dass eine Privatisierung der Umwelt­kontrolle nicht nur weniger Kontrollsicherheit bringt, sondern damit geht auch eine größere Rechtsunsicherheit einher. So sind zum Beispiel die Haftungsfragen im Schadensfall weitgehend ungeklärt, weshalb sich auch schon bisher relativ wenige private Betriebe für diese Umweltkontrolle entschieden haben.

Herr Bundesminister! Ich erinnere mich noch ganz genau an die Aussagen Ihres Vorgängers am 6. Juni 2001 anlässlich der Diskussion zum Umweltmanagement­gesetz: Da hat er über die richtungweisenden Bereiche dieses Gesetzes gesprochen. Nur sind sie eben zum Teil bisher nicht eingetroffen! Heute ändern wir das Gesetz wieder, Herr Bundesminister, und Sie werden uns auch erklären, wie wichtig und wie gut das alles ist. Aber ich glaube nicht so recht daran.

Meine Damen und Herren! Wir werden daher diesem Gesetzesbeschluss die Zustim­mung nicht erteilen, weil wir glauben, dass wir Initiativen zur Verbesserung brauchen und weil uns schöne Worte des jeweiligen Bundesministers nicht weiterbringen. Wir brauchen keine Aufweichung der Umweltkontrolle, sondern wir brauchen einen stärkeren Schutz! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.31

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


21.31

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Umweltmanagementgesetz hat in erster Linie den Zweck, das EMAS-System in Österreich besser zu verankern. Seit 1993 ist EMAS das europäische System für Umweltmanagement. Es dient der Eigenverantwortung von Organisationen und ermöglicht es unseren Unternehmen, die Umweltleistung zu verbessern. Leider verzeichnen wir eine deutlich rückläufige Entwicklung der Eintragungen ins EMAS-System in Österreich und generell in ganz Europa.

Für die Zielgruppe Unternehmer ist es erforderlich, ausreichende Anreize zu schaffen, generell für umweltbewusstes Handeln und speziell für die Teilnahme am EMAS-System. Es geht sicher nicht nur durch einen Ausbau der Verwaltungsvereinfachung und durch einen weiteren Bürokratieabbau bei der Handhabung des Systems.

Neben diesem System gibt es zahlreiche Aktivitäten zur Förderung des nachhaltigen Denkens unserer Unternehmer. Wir von der Wirtschaftskammer haben da verschie­dene Maßnahmen gesetzt, zum Beispiel einen Wettbewerb. So haben wir erst vor kurzem in Niederösterreich den Wasserpreis an jene Unternehmen verliehen, die einen sorgsamen Umgang mit dem Lebensgut Wasser pflegen. Mit diesen Aktivitäten fördern wir die Bewusstseinsbildung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt – allerdings frei von Gesetzen, Zwängen und Formalismen!

 


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