Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 206

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zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahntunnels auf der Brennerachse. – Der Bericht liegt Ihnen ebenso vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Beilage 7113: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden. – Auch hier liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für diese Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein. Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


22.06

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das wird jetzt ein bisschen eine Marathonrede, da das, was die Kollegin Konrad sagen wollte, auch noch dazukommt, aber ich werde mich trotzdem möglichst kurz halten.

Der Punkt, warum ich heute als Erste hier spreche, ist, dass wir nämlich die ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Weil Sie gegen den Brenner-Basistunnel sind!) Nein, nicht gegen den Basistunnel, sondern wir sind gegen das Bundesbahngesetz, und zwar aus folgenden Gründen (Bundesrat Schennach: Wie schnell er reagiert!): Es gibt in dieser Gesetzesänderung den § 54 Abs. 13 neu, der bei uns als eine Lex Postbus bezeichnet wird. Dieser Paragraph wird es jetzt ermöglichen, dass der Postbus und der Bahnbus ausgegliedert und zum Teil privatisiert werden können. (Bundesrat Schennach: Er hat mit jungen Frauen ein Problem! Er hat mit allen Frauen ein Problem! – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Wir haben heute schon im Rahmen der letzten Diskussion mit dem Herrn Staats­sekretär erwähnt, was das Problem ist bei dieser Post- und Bahnbus-Privatisierung. Vorher waren es zwei getrennte Unternehmen, und es war keine Rede von einem Monopol. Dieses Monopol hat man erst damit geschaffen, dass im Vorjahr der Bahnbus den Postbus gekauft hat. Der kleine Bahnbus hat den großen Postbus gekauft, und jetzt haben wir insgesamt ein riesengroßes Monopol, weil ja die ÖBB auch noch dazukommt. Jetzt plötzlich muss das alles zersplittert werden, 30 Prozent müssen wahrscheinlich bis Ende des Jahres ausgegliedert werden.

Für die Ausgliederung gilt das Bundesgesetz über die Spaltung von Kapital­gesell­schaften, in dem steht, dass es eine genaue Beschreibung und Zuordnung von Vermögensteilen geben muss, wenn man so etwas macht. Da das jetzt bis Ende des Jahres erfolgen soll, sind wir schon gespannt, wie genau, detailliert und transparent das passieren wird. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das so einfach sein wird.

Letztendlich ist es so, dass bei dieser Privatisierung wirklich die Gefahr besteht, dass die guten Linien verkauft werden, und die Linien, die man aus sozialen Gründen erhalten muss, damit eben ältere Menschen, Menschen, die kein Auto haben, auch mobil sind, werden wir uns behalten, und die werden uns dann weiterhin möglicher­weise rote Zahlen einfahren. (Bundesrat Schennach: Nicht nur möglicherweise!)

 


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