Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 215

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sicherheit und den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ zu danken, die sich hier wesentlich eingebracht haben.

Es ist mir daher unverständlich, dass von Seiten der Opposition keine Zustimmung kommt. Die SPÖ erklärt, dass dieses Gesetz das Tragen der Warnwesten einengt. Die Verwendungspflicht für die Warnwesten ist ganz klar geregelt: auf Autobahnen und Autostraßen immer beim Verlassen des Fahrzeuges sowie in jenen Fällen, in denen gemäß § 89 Straßenverkehrsordnung das Pannendreieck aufzustellen ist.

Was bezüglich des Pannendreiecks gilt, gilt auch für das Anlegen der reflektierenden Warnweste: Geltung also dann, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug auf Freilandstraßen, auf unübersichtlichen Straßenstellen, bei schlechter Sicht, bei Dämmerung oder bei Dunkelheit zum Stillstand kommt und dadurch der Fahrstreifen blockiert wird. Es gelten also für die Warnweste dieselben Bestimmungen wie für das Pannendreieck.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder von uns ist täglich mit dem Straßenverkehr konfrontiert, ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Daher ist jede Maßnahme, die zu mehr Sicherheit führt, zu begrüßen. Diese Warnweste, die man im Auto mitführt und die wenige Euro kostet, muss jedem von uns sein eigenes Leben wert sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.40

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


22.41

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Wolfinger hat schon einiges ausgeführt. Ich würde mich freuen, wenn diese Kraftfahr­gesetz-Novelle sich wirklich in erster Linie mit Sicherheitsmaßnahmen befassen würde. Ich habe mir das genauer angeschaut: Es sind genau sechs Zeilen in dieser Novelle, die sich auf diese Warnweste beziehen – die Warnweste ist sicher keine schlechte Idee –, aber ganze 15 Seiten umfasst die Novelle. Und darin sind wieder andere Dinge enthalten, die wir Grüne ablehnen müssen. Es ist schon erwähnt worden, dazu gehören die Rundholztransporte, wo einfach die Tonnagen erhöht worden sind. Das ist meiner Meinung nach eher eine Sache, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken wird.

Im Allgemeinen würde ich sagen, die Warnweste ist zwar lieb, gut, schön und nett; immerhin gibt es jetzt nicht nur eine Mitführverpflichtung, sondern man muss sie auch tragen. Das ist schon etwas. Aber der große Wurf punkto Verkehrssicherheit ist diese Gesetzesnovelle sicher nicht. Da gäbe es noch viele andere Ideen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit macht immer wieder Vorschläge: Punkteführerschein, Straf­erhöhungen, „Vision Zero“.

Ich habe erst heute wieder in der „Kronen Zeitung“ gelesen – zum Glück habe ich nur die Überschrift gelesen, näher lese ich Artikel da drinnen üblicherweise nicht –: Es sind 700 000 €, die heuer an Strafgeldern nicht eingenommen werden, weil es einfach zu wenige Beamte auf der Straße gibt.

Ich denke, dass es auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit wäre, wenn Alkohol­kontrollen und andere Kontrollen wieder vernünftig durchgeführt werden könnten, und nicht, dass mangels Personal weniger kontrolliert werden kann.

Wie gesagt: Warnwesten sind eine gute Sache. Ich habe heute zufälligerweise im Internet Folgendes gefunden: Es gibt vom BMVIT eine Strategie für mehr Verkehrs­sicherheit auf der Straße. Diese stammt noch von einem anderen Minister, aber ich glaube, Staatssekretär waren Sie (in Richtung von Staatssekretär Mag. Kukacka)


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