Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 218

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Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Ich nehme an, auch die Berichterstattung will nicht noch einmal das Wort ergreifen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgaben­vergütungs­gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegen­seitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen (477 d.B. und 585 d.B. sowie 7120/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Kraml übernommen.

 


Berichterstatter Johann Kraml: Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklärungen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht. Wortmeldungen liegen hiezu keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Ich nehme an, auch der Herr Berichterstatter wird nicht noch einmal das Wort ergreifen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur


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