Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 224

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Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch hier ist wieder Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir stimmen nun ab über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Wiederverlautbarung des Reichshaft­pflicht­gesetzes vor.

Wir stimmen jetzt über diesen Entschließungsantrag ab, und ich bitte jene Bundes­rätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Minderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

38. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassen­gesetz geändert werden (416/A und 592 d.B. sowie 7123/BR d.B.)

39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (417/A und 593 d.B. sowie 7124/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 38 und 39 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstattung zu Punkt 38 hat Herr Bundesrat Giefing übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Giefing: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfand­briefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher zur Antragstellung: Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Die Berichterstattung zu Punkt 39 hat Herr Bundesrat Ager übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


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