Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 49

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hat er zum Beispiel einen weißrussischen Pass oder einen türkischen Pass, dann fällt er aus dem Verbrechensopfergesetz heraus. – Das geht doch nicht!

Meine Damen und Herren! Wer in Österreich Opfer eines Verbrechens geworden ist, hat das Recht, nach dem Verbrechensopfergesetz auch eine Entschädigung zu erhalten. Es geht doch nicht an, dass es davon abhängt, welche Hautfarbe ich habe, welchen Pass ich habe, woher ich komme. Dass dieses Gesetz seit über 25 Jahren dahindümpelt und sich allen Novellierungen und Reformen gegenüber immun zeigt, das kann doch nicht wahr sein, meine Damen und Herren! Hier brauchen wir eine völlig neue Auslegung des Verbrechensopfergesetzes. Wenn Sie sagen, Frau Bundes­ministerin, es ist Ihnen ein großes Anliegen, so hoffe ich, dass Sie in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode – die für Sie ja nur eine kurze ist – in diesem Bereich, in dem es eine derartige Ungleichbehandlung gibt, doch noch mit entsprechenden Vor­schlägen aufwarten. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.32

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.32

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst danke ich namens meiner Fraktion der Frau Bundesministerin für ihre schon länger angekündigte Erklärung im Bundesrat über ihre justizpolitischen Zielvorstellun­gen, wie sie heute so engagiert erfolgt ist.

Zugleich bringe ich meine Erwartung und meine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Frau Bundesministerin die erfolgreiche und zuletzt, zumindest in der Spätphase, auch von der Opposition durchaus anerkannte Justizpolitik von Herrn Bundesminister Böhmdorfer im Grundsatz weiterführen und eigenständig weiterentwickeln will und wird. Das gilt insbesondere auch für die legistische Tendenz zur weiteren Beschleuni­gung der Zivilverfahren – deren Dauer ein Problem ist, das zu Recht heute ange­sprochen wurde und mit dem wir uns auch noch im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft kritisch befassen werden – ebenso wie zur Straffung der bürokratischen Abläufe und zur Schaffung eines bürgernahen und serviceorientierten Justizwesens.

Schon heute ist der Frau Bundesministerin aber auch für ihre intensive Bemühung um eine Verbesserung des leider immer noch unzureichenden personellen Standes der Ressourcen der Justiz aufrichtig zu danken. Auch wenn es der vorgestrige Warnstreik von Teilen der Richterschaft und der Staatsanwälte ... (Bundesrat Konecny: „Teilen“?) – Teilen! Es war ein sehr kleiner Teil, weil es sehr viele Richter – und da stimme ich Herrn Kollegem Dr. Kühnel zu (Bundesrat Konecny: Das ist aber den Richtern nicht aufgefallen!) – nun, dann sind Sie nicht gut informiert! (Bundesrat Konecny: Oja! Sehr gut! Besser als Sie!) – nein, nein, da bin ich zu Hause in diesem Gebiet! (Bundesrat Konecny: Nein, Sie sind in der Uni ...!) –, weil es also viele Richter – das muss ich sagen, ohne das Streikrecht im Geringsten in Frage zu stellen, darin stimmen wir überein (Bundesrat Konecny: Danke!) – ich bedanke mich auch, weil ich ja auch öffentlich Bediensteter bin und dieses Recht für mich in Anspruch nehme (Heiterkeit bei Bundesräten der Freiheitlichen und der ÖVP – Bundesrat Konecny: Wann dürfen wir mit Ihrer Streikteilnahme rechnen?) –, weil es jedenfalls viele Richter und Staatsanwälte für richtig befunden haben, im Dienste der recht­suchenden Bürger wichtige Agenden zu erledigen.

Auch wenn es der vorgestrige Warnstreik etwas überschattet hat, so darf ich doch Folgendes festhalten: Ich verstehe die Sorgen dieser den Justizbetrieb tragenden


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