Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 57

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Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Giefing. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.04

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! In Österreichs Gefängnissen sind momentan 8 750 Insassen untergebracht. Wir haben heute gehört, wen es betrifft: zirka 45 Pro­zent davon sind Ausländer, 2 500 Strafgefangene, 5 500 U-Häftlinge, der Rest Unter­gebrachte.

Worum geht es bei dieser Gesetzesänderung? – Die Häftlinge in österreichischen Strafanstalten sind nicht versichert, die Kosten steigen exorbitant an. Man hat da eine Vereinbarung mit den Ländern getroffen, welche Kosten von zirka 8,5 Millionen € für die Jahre 2003 und 2004 mit sich bringen wird. Die Bundesländer werden sich die Kostenanteile nach ihrer jeweiligen Einwohnerzahl aufteilen. Das Problem ist allerdings zum Beispiel, dass es unterschiedliche Kostenhöhen in den verschiedenen Kranken­anstalten gibt. Die Politik ist gefordert, um da einen einheitlichen Tagsatz und die Einführung einer Sozialversicherung inklusive Krankenversicherung für die Häftlinge zu erreichen.

Schauen wir uns jedoch in dieser Angelegenheit auch das Datum der Gesetzwerdung des Strafvollzugsgesetzes und des Maßnahmenvollzuges an. Etwas antiquiert – ich meine, dass sich seither die Rahmenbedingungen enorm geändert haben und deshalb neu definiert werden müssten. Wir sollten daher bald eine Neuregelung des Maß­nahmenvollzuges und eine Überarbeitung des Strafvollzugsgesetzes anstreben.

Es muss uns dabei allerdings klar sein, dass innere Sicherheit etwas kostet, was sowohl den Sachaufwand als auch den Personalaufwand betrifft. Ein paar Zahlen lassen jedoch aufhorchen. Die Kosten für die externe Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten sind von zirka 28 Mil­lionen Schilling im Jahre 1989 auf 154 Millionen Schilling im Jahre 2000 gestiegen. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Kosten für die gesamte externe medizinische Ver­sorgung des Straf- und Maßnahmenvollzuges von zirka 64 Millionen Schilling auf ungefähr 224 Millionen Schilling, also um 250 Prozent. Dem stehen also immerhin 445 Prozent gegenüber. Wir dürfen dabei nicht außer Acht lassen, dass manche öffentlichen Krankenhäuser keine Freude mit Gefängnisinsassen haben, weil durch die Bewachung in einem Krankenhaus gewisse Probleme mit dem System auftauchen.

Zu Beginn habe ich die Zahlen der Insassen in Österreichs Gefängnissen genannt und wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Gefängnisse übervoll sind. Bei dem heutigen Thema sollten wir jedoch gleichzeitig auch den Betreuungsvollzug an­sprechen. Im derzeitigen System ist es nicht möglich, Menschen gehörig zu beschäf­tigen, auszubilden oder zu schulen. Eine sinnvolle Beschäftigung sollte daher in den Anstalten und auch außerhalb möglich sein.

Ich könnte mir vielleicht auch gut vorstellen, dass manche kleinen Gemeinden dieses Angebot gerne annehmen wollten, denn in kleinen Gemeinden beträgt die Finanz­zuweisung pro Kopf gegenüber großen Kommunen oder gegenüber der größten Kommune leider nur 50 Prozent. Das heißt, wir können uns keine Straßenkehrer leisten, obwohl auch bei uns im Herbst die Blätter auf die Straße fallen. Aber nach dem Motto: Was Allah gebracht hat, wird er wieder nehmen!, gibt es bei uns diese Serviceeinrichtungen leider nicht. Wir könnten da auf Gefängnisinsassen zurück­greifen, die zum Beispiel aus Verkehrsdelikten inhaftiert sind, und das würden wir natürlich gerne annehmen.

Ich ersuche daher und lade alle dazu ein, im Interesse der österreichischen Justiz und im Speziellen des Strafvollzuges an diese so wichtige Arbeit zu gehen, und werde mit


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