Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 61

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tatsächlich auch einen solchen Betreuungsvollzug gewährleisten zu können. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.22

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstatterin noch das Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend einen Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung (518 d.B. und 635 d.B. sowie 7132/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Ersatz von Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 – StEG 2005) (618 d.B. und 636 d.B. sowie 7130/BR d.B. und 7133/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 3. und 4. Punkt der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Auer, und ich bitte, gleich beide Berichterstattungen vorzunehmen. – Bitte.

 


Berichterstatterin Johanna Auer: Ich erstatte zunächst den Bericht des Justiz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung.

Dieser Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Ausschussantrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Gleichfalls erstatte ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Ersatz von Schäden auf Grund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung, verankert im Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005.

 


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