Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 71

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Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Ok­tober 2004 betreffend Zivilverfahrens-Novelle 2004.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

7. Punkt

Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2003 (III-260-BR/2004 d.B. sowie 7136/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


Berichterstatter Gottfried Kneifel: Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf Sie über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2003 informieren.

Der vorliegende 27. Bericht stellt die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Volks­anwaltschaft im Jahre 2003 ausführlich dar. Er ist Ihnen in vollem Umfang in schrift­licher Form zur Kenntnis gebracht worden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 den Antrag, den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2003 (III-260-BR/2004 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hösele. – Bitte.

 


13.02

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat uns einen sehr umfangreichen und wie immer inhaltsreichen und aufschlussreichen Bericht für das Jahr 2003 vorgelegt. Es ist dies der 27. Bericht.

Seit mehr als einem Vierteljahrhundert besteht diese Institution der Volksanwaltschaft. Anfangs, rund um die Gründung der Volksanwaltschaft, hat es verschiedenste Diskus­sionen gegeben, ob eine solche Institution überhaupt notwendig sei. Heute ist sie eigentlich als eine unverzichtbare Instanz der Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger für einen besseren Zugang zum Recht sehr bewährt und wird als unverzichtbar ange­sehen.

 


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