Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

technik ausgesprochen haben. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen und den Freiheit­lichen.)

15.43

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort.

 


15.43

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz zur Gentechnikgesetznovelle Stellung nehmen. Diese Novelle ist nicht nur auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre auch in der Europäischen Union notwendig geworden, sondern sie wird erstmals auch das Gentechnikgesetz um wesentliche Punkte erweitern und vor allem verschärfen.

Es geht hier um vier große Handlungsfelder, und zwar einerseits um die Verbesserung der Sicherheitsbewertung von Freisetzungsanträgen und Inverkehrbringungsanträgen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt, zweitens um den Bereich des Schutzes der Verbraucherinteressen, weiters um die Erhöhung der Transparenz und Information der Öffentlichkeit und Sicherstellung der Überwachung sowie viertens um den Schutz der heimischen Landwirtschaft und die Absicherung sowohl der biologischen als auch der konventionell arbeitenden Landwirtschaft.

Was die Erhöhung der Transparenz, die Information der Öffentlichkeit und die Sicher­stellung der Überwachung anbelangt, so wird dies durch eine verpflichtende Kund­machung von Genehmigungs- und Risikomanagemententscheidungen und eine Regis­ter­führung über die Orte der Freisetzungen zur Erleichterung der Überwachung gewährleistet.

Durch die entsprechende Verordnungsermächtigung sollen die in den Ländern entste­henden Register bundeseinheitlich zusammengeführt werden. Die Erweiterung des beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geführten Gentechnikregisters wird dies auch sicherstellen.

Eine eindeutige Kennzeichnung und Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolg­barkeit werden ebenfalls die Verbraucherinformation erhöhen genauso wie eine ver­pflichtende Überwachung, ein Monitoring von in Verkehr gebrachten Produkten.

Lassen Sie mich auch kurz etwas über den Schutz der heimischen Landwirtschaft und die Absicherung der konventionellen wie auch der biologischen Wirtschaftsweise sagen! Es wird – und das ist etwas, worauf wir durchaus stolz sein dürfen – auch die Umsetzung einer sehr klaren Haftungsregelung vorgenommen, die die Interessen unserer Bauern, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, sicherstellt, und zwar sowohl die der Biobauern als auch jene der konventionell wirtschaftenden Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Produkte anbauen wollen.

Mit dieser bundeseinheitlichen Haftungsregelung wird ein Beitrag zur Koexistenzfrage des Bundes entsprechend dem Vorsorgeprinzip ergänzend zu den Regelungen in den Bundesländern geleistet, sollte der Anbau von GVOs auf europäischer Ebene erlaubt werden. In jedem Fall ist die Haftungsregelung so klar festgehalten, dass wir überzeugt sind, dass die österreichischen Bauern wahrscheinlich in keinem und wenn, dann nur in einem überaus geringen Maße von gentechnisch veränderten Organismen Ge­brauch machen werden.

Österreich hat eine hohe Sensibilität in Fragen der Gentechnik. Ich gehe davon aus, dass gerade diese Sensibilität und das Bewusstsein sowohl der Landwirte als auch der KonsumentInnen dazu führen werden, dass derartige Produkte in Österreich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht angebaut werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite