Ich bin schon
etwas verwundert, Kollege Tiefnig, wenn du sozusagen als Vertreter der
Landwirtschaft dafür eintrittst, dieses Gesetz zu beschließen – ein
Gesetz, das letztendlich nicht die Existenzsicherung der gentechnikfreien
Landwirtschaft zum Ziel hat und gleichzeitig auch keine ausreichenden
Haftungsregelungen vorsieht. Du bist ja in einer Region Landwirt, die
kleinräumig ist und wo es völlig klar ist, dass es sonst schwierig ist, wenn
man nicht im Gesamten gentechnikfreie Zonen hat.
Was ist die
andere Aktion, Kollege Kraml? – Ein Gesetz, das gemeinsam von allen
Fraktionen in Oberösterreich getragen und beschlossen wurde, das momentan beim
EuGH beeinsprucht wird, weil vorher abgelehnt. Da sind wir nach wie vor dabei,
mit wissenschaftlicher Unterstützung dieses Gesetz tatsächlich durchzubringen,
ihm also zum Durchbruch zu verhelfen.
Frau Ministerin!
Es ist richtig, man muss die Sensibilität der KonsumentInnen und Anbieter
stärken, aber Sensibilität, glauben wir, ist zu wenig. Aber da es ein Teil ist,
wird es bei uns natürlich auch entsprechende Öffentlichkeitsmaßnahmen zum Thema
nachhaltige Wochen geben, wo über die Produkte informiert wird und die KonsumentInnen
auch aufgeklärt werden.
Die weiteren
Bereiche, die in Oberösterreich durch unseren Landesrat Anschober umgesetzt
werden sollen, sind derzeit in Planung, teilweise fertig und werden in den
nächsten Wochen präsentiert werden. Ich bin überzeugt davon, dass wir es eben
unter grüner Regierungsmitgliedschaft, unter einem grünen Landesrat in Oberösterreich
auch tatsächlich schaffen werden, gentechnikfrei zu bleiben.
Dem Gesetz
können wir in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen, sosehr wir das auch
bedauern. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
15.57
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner wäre Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich könnte Ihnen noch
eine Restredezeit von ungefähr 3 Minuten anbieten. Wenn Sie damit das
Auslangen finden, erteile ich Ihnen gerne das Wort.
15.57
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Laut Mahnschreiben der
EU-Kommission von 2001 ist Österreich seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Seit 2003 liegt bereits eine Klage vor, das heißt, Österreich muss handeln. Das
ist die Devise. Wenn wir schon Vollmitglied sind, sind wir auch verpflichtet,
entsprechend Verantwortung mitzutragen.
Die neun Punkte
der neuen Regelung sind: Risikobewertung, zehn Jahre Befristung, Überprüfung,
Kennzeichnung, Überwachung, Registerführung, Inverkehrbringen, Forschung,
verbesserte Transparenz.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Offene Fragen gibt es auch. Was ist mit der
Ernährung? Offene Fragen der Umwelt, Abstimmung mit den Nachbarn, Pufferzonen,
Fruchtwechsel, Pollenbarriere und unterschiedlicher Blühzeitpunkt?
In Österreich
haben wir bereits 280 000 Hektar Ökoflächen in
2 300 Gemeinden. Jetzt ist die Frage, wie weit es möglich ist, dass
wir in Österreich bei der klein strukturierten Landwirtschaft das überhaupt
verkraften. In England beträgt die Durchschnittsgröße von landwirtschaftlichen
Betrieben 68 Hektar, in Österreich 17 Hektar, da wird es schon
schwieriger. Wie schaut es denn in Griechenland bei 4,5 Hektar aus?
In Artikel 95 EU-Vertrag ist die Freisetzungsrichtlinie genau geregelt, in Artikel 164 auch das Umweltziel. Daher offen: Wie schaut ein Gentechnik-Führerschein aus? Über die Leute, die mit Gentechnik umgehen, die Freisetzung betreiben wollen, wird man
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