Wir sind für Wettbewerb, wir sind für
freie Dienstleistung, jedoch braucht dieser Wettbewerb klare Regeln. Solche
Regeln können wir hier nicht erkennen, daher können wir dieser Vorlage nicht
zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
19.49
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ager. Ich erteile ihm das Wort.
19.49
Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoher Bundesrat! Der Punkt 14 der heutigen Tagesordnung betrifft, wie Kollege Kaltenbacher schon ausgeführt hat, den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz und eine Reihe anderer Gesetze geändert werden.
Beim ersten Hinsehen sind das eigentlich alles normale Dinge, aber wenn man dann ein bisschen in die Tiefe geht bei dieser Gesetzesänderung, kommt man drauf, dass da eine ganze Reihe wichtiger Dinge enthalten sind, mit denen man sich beschäftigen sollte.
Unter anderem ist dies die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes auf dem Dienstleistungssektor; auch das hat mein Kollege gesagt. Zu diesem Zweck gab es eingehende Verhandlungen mit den betroffenen Gruppen. Ich glaube, herausgekommen ist ein brauchbarer Kompromiss, und mehr wird diese Gesetzesmaterie nicht sein. Es wird immer Kritik geben: Der eine will das so, der andere hat einen anderen Zugang gewählt.
Dass es sich hier auch um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, ist auch klar. Für meine Begriffe ist der Verbraucherschutz sehr gut darin geregelt. Besser kann es aber immer werden; keine Frage.
Besonders wichtig an dieser Regelung scheint mir zu sein, dass sie den gesamten Vorsorgemarkt betrifft. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass dieser Vorsorgemarkt sehr wichtig ist. Es ist wichtig, dass Dinge wie Harmonisierung und Liberalisierung der Dienstleistung sowie der unbedingte Konsumentenschutz darin enthalten sind, weil das ja jeden betrifft.
Dass das auch zu mehr Wettbewerb führt, zu mehr Innovation, zu mehr Produktverbesserung und zu mehr Qualität, ist auch klar. Und das sind, wie Harry Himmer heute schon einmal gemeint hat, dann auch die Dinge, die in einer freien Marktwirtschaft einfach zu geschehen haben; alles andere ist zu kurz gedacht.
In Hinkunft wird die Tätigkeit der Versicherungsvermittler durch Makler, Agenten, Vermögensberater, Kreditinstitute und Unternehmer mit dem dazugehörigen Nebengewerbe ausgeführt. Zur Haftungsabsicherung für den Konsumenten wird eine Meldeverpflichtung des haftenden Unternehmers eingeführt und dafür ein Versicherungsvermittlerregister geschaffen.
Damit ich aber nicht beim Versicherungsgesetz alleine hängen bleibe, möchte ich mich noch auf andere Punkte kurz konzentrieren, die insbesondere auch das Betriebsanlagenrecht betreffen, das sehr umfangreich ist, wie wir Unternehmer wissen, und das uns auch immer wieder sehr beschäftigt. Ich glaube, wir alle sollten schon auch bedenken, dass die Dinge im Gesetz möglicherweise sehr leicht zu lesen, aber in der freien Wirtschaft draußen manchmal sehr schwer umzusetzen sind. Es wird die Definition des Standes der Technik im Bereich Wasserrecht und Abfallwirtschaftsgesetz präzisiert. Emissionswerte werden unter Einbeziehung der technischen Beschaffenheit, der Betriebsanlage, des geographischen Standorts und so weiter gere-
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