Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 178

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20.08

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich als Antragsteller war es nicht ganz nachvollziehbar, weshalb der Antrag im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, enthält er doch eine Forderung, die es schon fast zehn Jahre lang gibt, die auch im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Oberösterreich einstimmig beschlossen wurde und dann auch noch im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich am 24. Juni 2004 als Vierparteienantrag (Bundesrat Konecny: Oh!) vom Ring Frei­heitlicher Wirtschaftstreibender, vom Österreichischen Wirtschaftsbund, von der Sparte Industrie (Bundesrat Konecny: Zwazl, was ist euch denn da passiert?!) und vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband einstimmig beschlossen wurde.

Ich habe heute eine Information bekommen, wonach dieser einstimmige Beschluss zu dieser Thematik irrtümlich einstimmig erfolgte. (Heiterkeit.) Dort hat es geheißen: Erweiterung des Berechtigungsumfanges für das Gewerbe der Zahntechniker und Direktverrechnung der Sozialversicherung mit den Zahntechnikern. Das ist also dort vom Büro der Wirtschaftskammer Österreich formuliert worden. Es gibt dazu auch einen ausführlichen Schriftwechsel, und so steht das auch im Protokoll.

Ich habe mir gestern nach dieser Information, die aus Wirtschaftsbundkreisen kam, noch einmal das Protokoll der Wirtschaftskammer Österreich faxen lassen und habe dann sicherheitshalber – da es auch dahin gehend eine andere Information gab – noch telefonisch mit dem Bundesinnungsmeister Rudolf Müller Kontakt aufgenommen, der mir telefonisch versichert hat, dass er natürlich nach wie vor (Bundesrat Konecny: Oh!) zu diesem Antrag vom 24. Juni 2004 steht. (Bundesrat Stadler: Jetzt wird es spannend! – Bundesrat Konecny: Hört, hört!) Ich darf dazusagen, dass Rudolf Müller Mitglied – und ich glaube, Gottfried (zu Bundesrat Kneifel gewandt), auch Funktionär – des ÖVP-Wirtschaftsbundes ist.

Rudolf Müller hat nach diesem Antrag damals eine Stellungnahme in einer Zeitung abgegeben – und zwar im Juli dieses Jahres –, und diese Stellungnahme ist auch ganz interessant. Darin legt er nämlich klar, dass eigentlich noch ein zusätzliches Problem dieses Gewerbes besteht: dass nämlich die Zahnärzte es sich zusehends zur Gewohn­heit machen, quasi nicht ausgebildete Zahntechniker in einem Nebenbereich der Ordination zu beschäftigen, und dort das Gewerbe des Zahntechnikers – für das die Berechtigung ja bekanntlich erst mit einer Meisterprüfung und so weiter erworben wird – eben irgendwie in einem eher illegalen Bereich ausüben.

Und ich darf Ihnen das auch zur Kenntnis bringen: Die Zahntechniker sehen hier ein Riesenproblem. Es „stellt sich die Frage“ – schreibt eben dieser Bundesinnungsmeister Rudolf Müller –, „warum die Zahnärzte der Meinung sind“, auch „Zahntechnikermeister zu sein. Warum darf ein Zahnarzt ein Praxislabor führen,“ ohne eine Zahntechniker­ausbildung zu haben beziehungsweise „ohne einen Zahntechnikermeister anzustellen? Warum darf ein Zahnarzt ein Medizinprodukt herstellen und muss keine Konformitäts­erklärung an den Patienten abgeben? Warum darf ein Zahnarzt einen Zahnersatz herstellen und muss keine Qualitätsrichtlinien einhalten? Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“

Mir kommt das ungefähr so vor – wir haben in der sozialdemokratischen Fraktion einen Unternehmer unter uns, einen Kollegen, der Optikermeister ist –, wie wenn ein Augen­arzt in einem Nebenraum seiner Ordination Brillen produziert. Ich habe einen solchen eigentlich noch nie gesehen! Ich habe auch noch nie einen Chirurgen gesehen, der bedauerlicherweise eine Amputation bei einem Patienten vornehmen muss und nachher eine Prothese irgendwo nebenbei fertigt. All das sind eigene Berufe!

 


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