Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 88

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Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (641 d.B. und 660 d.B. sowie 7149/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Übereinkom­men von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteili­gung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltange­legenheiten samt Erklärung (654 d.B. und 662 d.B. sowie 7150/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. und 6. Punkt der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 5 und 6 hat Herr Bundesrat Stadler übernom­men. Ich darf ihn um beide Berichte bitten.

 


Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Bericht des Umwelt­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-No­velle 2004).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher gleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Als Erste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


14.22

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine lieben Damen und Herren im Bundesrat, die noch da sind! Wir sind gerade im Begriff, den Wandel von der Industriegesellschaft zur Informa-


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