Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 93

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14.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar kurze Anmerkungen zu einem, wie ich glaube, wichtigen Gesetz, das Adaptionen auf Grund einer Richtlinie zur Information der Bürger im Umweltbereich enthält. Warum? – Weil Umweltpolitik nur dann erfolgreich sein kann, wenn Transparenz und Offenheit vor allem für die Bürgerinnen und Bürger geboten werden können.

Zur Frage Aarhus-Konvention. Wir haben sie schon lange unterschrieben. Die Ratifizie­rung ist jetzt das, was entsprechend vorzunehmen ist. Dass also nicht der Eindruck entsteht, wir hätten uns von der Konvention verabschiedet, sondern sie ist unterschrie­ben und wird jetzt ratifiziert.

Was die Umsetzung der Richtlinie betrifft, haben wir bis Mitte Februar 2005 Zeit. Auch da sind wir fristgerecht unterwegs mit dieser Novelle, die wir heute hier im Bundesrat diskutieren.

Was sind die wesentlichen Änderungen? – Das sind zum Ersten die Präzisierung und Ausweitung des Begriffs der Umweltinformation um neue Bereiche, die auch für die Zukunft enorm wichtig sind, nämlich neben Luft, Wasser, Boden jetzt auch genetisch veränderte Organismen, Stoffe, Energie, Emissionen sowie Zustand der menschlichen Gesundheit. Auch das ist eine wirkliche qualitative Neuerung und wichtig für zukünftige Diskussionen, wenn man an die Kontaminationen entlang der Lebensmittelkette denkt und wenn wir das, was wir mit der Agentur für Ernährungssicherheit begonnen haben, auch zukünftig weiter fortsetzen wollen.

Zweitens: Wir dehnen dabei die Informationsverpflichtung auf informationspflichtige Stellen aus. Sie umfasst nicht nur wie bisher Behörden, sondern auch Unternehmen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge – auch das ist ein wichtiger Prozess –, zum Bei­spiel in den Bereichen Gas, Wasser, Elektrizität und Ähnlichem, tätig werden, und Stel­len, die im Einflussbereich von Gebietskörperschaften tätig werden. Also wir erweitern tatsächlich auch den Anwendungsbereich weg von der Behörde hin zu Unternehmen, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind, und zu Stellen, die im Einflussbereich von Gebietskörperschaften tätig sind.

Wir verkürzen die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen von bisher acht Wochen auf jetzt einen Monat im Normalfall – auch ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung.

So gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir dabei, mit der Umset­zung dieser Richtlinie und mit der UIG-Novelle 2004 einen wichtigen Schritt zur Trans­parenz in der Umweltpolitik zu setzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit ein Mehr an Lebensqualität und eine Absicherung des Umweltstandortes Österreich in der Zukunft erreichen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.43

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Von der Berichterstattung wird auch kein Schlusswort gewünscht.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Novem­ber 2004 betreffend die Umweltinformationsgesetz-Novelle 2004.

 


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