Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 102

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forste AG zu leistende Einmalzahlung in der Höhe von 100 Millionen € an den Bund gebe. – Da fragt man sich: Was steht eigentlich hinter dieser Kapitalaufstockung? Was bedeutet das? Auf jeden Fall kann sich Finanzminister Grasser über eine ganz schnelle Geldaktion für das nächste Jahr freuen. Tatsache ist, dass ab 1. Jänner 2005 für die nächsten Jahre die Pensionsanwartschaft und die Ansprüche der ehemaligen Bediensteten des Bundes- und Wirtschaftskörpers der ÖBf verschoben werden.

Nun zum Familienlastenausgleichsfonds: Die Verwaltungskosten für die Vollziehung des FLAF sollen aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden. Das stimmt mit den Zielen dieses Fonds nicht überein. Es geht dabei nämlich um eine zweckgebundene Verwendung von Mitteln unter dem Titel „Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie“. – Da werden Verwaltungskosten diktiert, und das widerspricht diesen Satzungen.

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Gerade aus der Sicht der Länder ist es etwas verwunderlich, dass Sie hier zustimmen. Diese Gelder enthalten nämlich Landesmittel, und es geht doch nicht an, dass Landesmittel als Finanzzuschuss für das Finanzminis­terium benutzt werden!

Außerdem ist nicht begründet, wieso ein Pauschalbetrag von 20 Millionen € an Kosten­ersatz nötig ist. Es wird einfach definiert, dass man aus verschiedenen Bereichen das Geld zusammenkratzen muss. Kollege Mayer! Ich gebe Ihnen die 15 Prozent! (Bun­desrat Mayer: Danke!)

Man kann es so oder so rechnen. Ich habe heute in der Früh die großzügigere Variante genommen, Sie nehmen jetzt die etwas einschränkende Variante von 15 Prozent. Aber Sie bestätigen die 15 Prozent, Herr Kollege! Das bedeutet seit 1996 einen Kaufkraft­verlust des Pflegegeldes um 15 Prozent. Jetzt geben wir 2 Prozent und feiern das als eine Großtat. Ich würde sagen: Es ist dies ein kleiner, richtiger Schritt, aber angesichts dessen, was wir den Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern bisher an Kaufkraftver­lust zugemutet haben, ist es beschämend!

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne werden wir nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch wegen der Form, dass nämlich Sammelgesetze vorgelegt werden und damit aus Gründen der beziehungsweise mit Blick auf die leeren Kassen in Grund­rechtsmaterien, wie zum Beispiel das Strafrecht, eingegriffen wird, diesem Budget­begleitgesetz keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.19

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. John Gude­nus. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.19

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine beiden Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat, glaube ich, durchaus zutreffend Kritik an diesen Sammelgesetzen als solchen geübt. Es ist aber ein knapper Zusammenhang zwischen den Gesetzen erkennbar, und deswegen würde ein solches Gesetz vom Verfassungsgerichtshof auch nicht beeinsprucht werden. (Bundesrat Schennach: Was? Da ist kein Zusammenhang erkennbar!) Das würde vom Verfassungsgerichtshof nicht beeinsprucht werden, Herr Kollege! (Bundesrat Schennach: Das ist interessant!)

Aber ich stimme Ihnen in der Kritik grundsätzlich zu. Ich meine auch, dass es durchaus scherzhaft oder zutreffend ist, von einem „Grenadiermarsch von Gesetzen“ zu spre­chen. Die halten jedoch einen leichten Gleichschritt und schreiten nicht gegeneinander. Folglich lässt sich das vertreten.

 


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