forste AG zu
leistende Einmalzahlung in der Höhe von 100 Millionen € an den Bund
gebe. – Da fragt man
sich: Was steht eigentlich hinter dieser Kapitalaufstockung? Was bedeutet das?
Auf jeden Fall kann sich Finanzminister Grasser über eine ganz schnelle Geldaktion
für das nächste Jahr freuen. Tatsache ist, dass ab 1. Jänner 2005 für
die nächsten Jahre die Pensionsanwartschaft und die Ansprüche der ehemaligen
Bediensteten des Bundes- und Wirtschaftskörpers der ÖBf verschoben werden.
Nun zum
Familienlastenausgleichsfonds: Die Verwaltungskosten für die Vollziehung des
FLAF sollen aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen
werden. Das stimmt mit den Zielen dieses Fonds nicht überein. Es geht dabei
nämlich um eine zweckgebundene Verwendung von Mitteln unter dem Titel
„Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie“. – Da werden Verwaltungskosten diktiert, und
das widerspricht diesen Satzungen.
Meine Damen und
Herren von der ÖVP! Gerade aus der Sicht der Länder ist es etwas verwunderlich,
dass Sie hier zustimmen. Diese Gelder enthalten nämlich Landesmittel, und es
geht doch nicht an, dass Landesmittel als Finanzzuschuss für das Finanzministerium
benutzt werden!
Außerdem ist
nicht begründet, wieso ein Pauschalbetrag von 20 Millionen € an
Kostenersatz nötig ist. Es wird einfach definiert, dass man aus verschiedenen
Bereichen das Geld zusammenkratzen muss. Kollege Mayer! Ich gebe Ihnen die
15 Prozent! (Bundesrat Mayer: Danke!)
Man kann es so
oder so rechnen. Ich habe heute in der Früh die großzügigere Variante genommen,
Sie nehmen jetzt die etwas einschränkende Variante von 15 Prozent. Aber
Sie bestätigen die 15 Prozent, Herr Kollege! Das bedeutet seit 1996 einen
Kaufkraftverlust des Pflegegeldes um 15 Prozent. Jetzt geben wir 2 Prozent
und feiern das als eine Großtat. Ich würde sagen: Es ist dies ein kleiner,
richtiger Schritt, aber angesichts dessen, was wir den Pflegegeldbezieherinnen
und -beziehern bisher an Kaufkraftverlust zugemutet haben, ist es beschämend!
Meine Damen und
Herren! In diesem Sinne werden wir nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch
wegen der Form, dass nämlich Sammelgesetze vorgelegt werden und damit aus
Gründen der beziehungsweise mit Blick auf die leeren Kassen in Grundrechtsmaterien,
wie zum Beispiel das Strafrecht, eingegriffen wird, diesem Budgetbegleitgesetz
keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der
SPÖ.)
15.19
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. –
Bitte, Herr Bundesrat.
15.19
Bundesrat Mag. John Gudenus
(Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine beiden Herren Minister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat, glaube ich, durchaus zutreffend
Kritik an diesen Sammelgesetzen als solchen geübt. Es ist aber ein knapper
Zusammenhang zwischen den Gesetzen erkennbar, und deswegen würde ein solches
Gesetz vom Verfassungsgerichtshof auch nicht beeinsprucht werden. (Bundesrat
Schennach: Was? Da ist kein Zusammenhang erkennbar!) Das würde vom
Verfassungsgerichtshof nicht beeinsprucht werden, Herr Kollege! (Bundesrat Schennach:
Das ist interessant!)
Aber ich stimme Ihnen in der Kritik grundsätzlich zu. Ich meine auch, dass es durchaus scherzhaft oder zutreffend ist, von einem „Grenadiermarsch von Gesetzen“ zu sprechen. Die halten jedoch einen leichten Gleichschritt und schreiten nicht gegeneinander. Folglich lässt sich das vertreten.
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