BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 90

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haben. Ich glaube, da ist die jetzige Regelung mit der Deckelung für die nächsten Jahre doch eine wesentlich andere Lösung.

Jetzt zu den Änderungen, die kommen sollen. Ich glaube, dass ich feststellen kann, dass die Übergangsregelungen, die im Gesetz enthalten sind, wirklich sehr langfristig und großzügig ausgelegt sind. Nur ein paar Beispiele: Die Hackler-Regelung ermög­licht einen Pensionsantritt für Männer mit 60 Jahren und für Frauen mit 55 Jahren, sofern sie 45 beziehungsweise 40 Beitragsjahre nachweisen können.

Die Verlustobergrenze liegt zum Beispiel im Jahr 2008 bei 5,75 Prozent und steigt jährlich um nur 0,25 Prozent. Am Ende der Hackler-Regelung im Jahr 2015 liegt die Maximaleinbuße also bei 7,5 Prozent. Schwerarbeiter – das wissen wir noch – haben die Möglichkeit, pro Jahr Schwerarbeit um drei Monate früher in Pension zu gehen. Wir haben heute schon gehört, wer als Schwerarbeiter gilt, ist nach wie vor nicht geklärt.

Ich glaube, dass neben der staatlichen Pensionsvorsorge auch die Abfertigung neu der richtige Weg ist, aber auch neue private Ansparmodelle notwendig sind. Festzustellen ist, dass im vergangenen Jahr über 400 000 Österreicher solche Vorsorgemodelle abgeschlossen haben. Für die nächsten zehn Jahre rechnen Finanzexperten mit dem Abschluss von zirka 3 bis 4 Millionen derartiger Verträge. Eine Bedingung ist allerdings, dass es sich um eine Ansparform handelt und 40 Prozent in Aktien veran­lagt werden. Festzustellen ist auch, dass der Bund jährlich 171,09 € zu dieser An­sparform zuschießt. Das ist, wie ich meine, ein ganz tolles Angebot.

Nun zurück zur Reform. Die Reform trifft alle Bevölkerungsgruppen gleich, Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Bauern, Beamte. Ausgenommen sind leider die Länder und die Gemeinden, besonders Wien. Hoffentlich ändert sich auch da in Zukunft etwas.

Durch das neue System kann der Staat dafür Sorge tragen, dass der Bundesanteil konstant gehalten werden wird, dass der Finanzierungsanteil möglichst konstant bleibt, weil wir der Jugend die Sicherheit geben müssen, dass auch sie ein System hat, das ihre Altersversorgung sichert. Wir halten damit den Generationenvertrag aufrecht.

Das Licht leuchtet leider schon, daher erspare ich mir die Details. Am Schluss möchte ich noch sagen: Was mich besonders freut, ist, dass es für alle gleiche Spielregeln geben wird. Wir haben die gleiche Mindestbeitragsgrundlage, gleiche Höchstbeitrags­grundlagen, ein nachvollziehbares Pensionskonto, fixe Aufwertungssätze, einfach gleiche Regeln für alle. Und es gibt kein Ausspielen mehr der einzelnen Berufsgruppen gegeneinander. Das ist, wie ich meine, ganz, ganz wichtig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gelungen – und das ist das Wesentliche –, dass für alle unter 50-Jährigen ein einheitliches, gleiches Pensionssystem geschaffen wird. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird jede Regierung aufgefordert und gezwun­gen, regelmäßig Bilanz darüber zu legen, wie die demographische Entwicklung im Zusammenhang mit den Pensionen ausschaut. Also ein erfolgreicher Abschluss der Pensionsreform für Jahrzehnte, ein Meilenstein in der Sozialpolitik und für unsere Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.26

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisenberger. – Bitte.

 


14.26

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn das, was Kollege Wolfinger uns jetzt gerade hier gesagt hat, als Wunschzettel für eine Pensions­harmonisierung unter dem Weihnachtsbaum liegen sollte, dann könnte ich es voll unterschreiben. Nur es ist leider Gottes nicht die Realität, die schaut nämlich komplett


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