BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 110

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Unser Landeshauptmann würde niemals – schon angesichts dessen, was in Vorarlberg bereits umgesetzt wurde – einen Einspruch gegen ein derartiges Pensionsharmoni­sierungsgesetz machen. Es geht bitte – nochmals – darum, die sozialen Systeme für die Zukunft zu sichern und unser großartiges Pensionssystem für die nächsten Gene­rationen zu erhalten! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.41

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Wider­spruch des Bundesrates Konecny. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Professor Konecny. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Konrad und Bravorufe bei der SPÖ.)

 


15.42

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Ich kann Sie doch nicht im Stich lassen – und das 20 Minuten vor Beginn der Dringlichen Anfrage!

Meine Damen und Herren! Wir haben also jetzt viele Stunden lang Selbstbeweih­räucherung von Menschen gehört, von denen ich das nicht angenommen hätte, aber bei denen offensichtlich der Gehorsam den Mut überwiegt. Sie haben uns erklärt, dass diese Reform angeblich etwas harmonisiert. – Sie haben sich geflissentlich um die Tatsache gedrückt, dass das Wort „Harmonisierung“ schon deshalb absurd ist, weil es für verschiedene Gruppen von Versicherten verschiedene Beitragssätze gibt. (Bundes­rat Höfinger: Das ist ja von den Sozialpartnern vereinbart! – Bundesrat Dr. Böhm: Das liegt in der Natur der Sache!)

Was? Es liegt in der Natur der Sache, dass Bauern und Unternehmer weniger zahlen?! – Welche „Sache“ ist das, Herr Professor Böhm? Das müssen Sie mir einmal erklären! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen. – Bundesrat Dr. Böhm: Wenn sie keinen Arbeitgeberbeitrag haben!)

Was heißt „Arbeitgeberbeitrag“? – Das sind jene Beträge, wo die Wirtschaft – und darüber können wir jederzeit diskutieren – sich beschwert über die hohen Lohnneben­kosten! Meine Damen und Herren, diese Regelung hat eine historische Wurzel, aber nennen Sie mir einen Unternehmer, der diesen Versicherungsbeitrag nicht in seine Personalkostenkalkulation einbezieht! (Die Bundesrätinnen Bachner und Auer: Es gibt keinen!) – Er wäre auch wirtschaftlich sehr unfähig. Das ist Lohnbestandteil, er wird in einer anderen technischen Form der Sozialversicherung überwiesen, aber Gespräche darüber, dass wir im Zuge eines Generalkollektivvertrages alle Löhne und Gehälter entsprechend erhöhen und es dann keinen Arbeitgeberbeitrag mehr gibt, können wir jederzeit mit Ihnen führen.

Das ist ein absolut irreführendes Argument, denn das zahlt der Unternehmer ja nicht aus seinem Börsel! Der Bauer und der Selbständige zahlen den Gesamtbeitrag, und sie müssen genauso schauen, dass sie den Gesamtbetrag in ihrer wirtschaftlichen Gestion unterbringen, wie der Unternehmer darauf achten muss, dass er den so genannten Arbeitgeberbeitrag, aber natürlich auch den Lohn des betreffenden Dienst­nehmers in seiner Kalkulation unterbringt.

Das, Herr Professor Böhm, ist die Wahrheit. Alles andere ist eine absolut irreführende Argumentation! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Höfinger: ... hat seine Zustimmung dazu gegeben! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Entschuldigen Sie: Ich bin gerne bereit – Sie wissen es –, auf Zwischenrufe zu ant­worten, aber vielleicht könnte der Ordner der ÖVP-Fraktion die Reihenfolge der Zwischenrufer festlegen. Dann kann ich ihnen besser zuhören. (Bundesrat Mag. Him­mer – auf die SPÖ-Fraktion weisend –: ... auch kein Ordner!)

 


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