BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 113

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15.52

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Bundesrat Schennach, mir geht es nicht um die 10 Minuten, sondern mir geht es darum, dass Herr Professor Konecny die Selbständigen ange­sprochen hat und immer wieder ein Thema erwähnt, und zwar die ungleichen Beiträge. (Bundesrat Konecny: Ja, natürlich!)

Bei der Harmonisierung hat ein Grundsatz vorgeherrscht, und dieser hat gelautet: Gleiche Beiträge für gleiche Leistungen, und das für alle Berufsgruppen! – Wenn ich dann immer wieder höre, die Selbständigen haben es sich gerichtet (Bundesrat Konecny: Ja!), dann müssen Sie sich das einmal anhören, Herr Professor – und ich freue mich, dass Sie im Saal sind und nicht immer hinausgehen, wenn Sie etwas gesagt haben –: Es werden nämlich hier Äpfel mit Birnen verglichen (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!), denn ich werde Ihnen jetzt einmal sagen, was wir Selbständigen nicht haben. Sie haben zwar auf der einen Seite jetzt immer das große Herz für die Kleinunternehmer, aber es schlägt doch nicht für sie, weil Sie da viel zu wenig Ver­ständnis haben.

Wir haben keine Entgeltfortzahlung, wir haben kein Arbeitslosengeld, wir haben kein Krankengeld. – Hören Sie mir zu, Herr Professor! (Bundesrat Konecny: Aber nicht durch den Pensionsversicherungsbeitrag!) – Doch, doch! Das sind Leistungen, die bei den Arbeitnehmern auf die Pension angerechnet werden. Das haben wir Unternehmer eben nicht!

Weiters haben wir keine zweite Säule bei der Vorsorge, denn die steuerbegünstigte Abfertigung neu, die wir als Sozialpartner – und da sind wir ja erfolgreich – auch erfolgreich für die Arbeitnehmer ausgearbeitet und durchgebracht haben, die gibt es für uns Unternehmer nicht wie versprochen.

Und wenn von dem ach so großen Bundeszuschuss für Gewerbepensionisten ge­sprochen wird, dann sollte man einmal auch die Wanderversicherungsverluste berück­sichtigen, denn die Beiträge, die ich als Unternehmerin, als Unternehmer während der Zeit als Unselbständige oder Unselbständiger einzahle, die werden und wurden nicht an die gewerbliche Sozialversicherung weiterüberwiesen – und das berücksichtigen wir natürlich in unserer Berechnung. Und das bedeutet, dass wir einen Eigenfinan­zie­rungsanteil von 74 Prozent bei den Selbständigen haben. – Sie haben gesagt, man muss auf Argumente eingehen und Argumente berücksichtigen, und das erwarte ich mir von Ihnen!

Im Vergleich: Die Unselbständigen haben einen Anteil von 77 Prozent, und aus all diesen Gründen wurde eine schrittweise Erhöhung von 15 ... (Bundesrat Konecny: Ist das mehr oder weniger?) – Bitte, das sind drei Prozent, aber Sie tun ja immer so, als ob wir den anderen im Sackel liegen! Herr Professor, denken Sie einmal über diese Anteile nach, die wir hier einzahlen! – Und unsere Zuschüsse werden jetzt von 15 auf 17,5 Prozent angehoben, und somit sind wir dann ganz einfach pari. (Bundesrat Boden: Es gibt auch Berufsgruppen, die zahlen einen Pensionssicherungsbeitrag! Der wurde auch nicht zurückgenommen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt noch eine Ungerechtigkeit für uns Unternehmerinnen und Unternehmer: Wir können nämlich unsere Pensionsbeiträge nur nach der Bemessungsgrundlage einzahlen, und das geht nach dem Gewinn. Und wir in den kleinen Betrieben müssen investieren, und diese Investition schmälert natür­lich unseren Ertrag, und deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn wir auch die Gelegenheit bekämen, diesen Investitionsbetrag zur Bemessungsgrundlage dazu-


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