Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 104

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Berichterstatter Edgar Mayer: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucher­schutz (Tabakgesetz) geändert wird.

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, ich komme deshalb gleich zum Antrag: Der Ge­sund­heitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit – in Klammern: auch aller Raucherinnen und Raucher – den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


14.35

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wir haben gerade vorher die Gesundheitsreform beschlossen, von der ich sagen muss, das ist ein Paradigmenwechsel, denn es ist das erste Mal, dass nicht nur die medizinische Versorgung etwas gilt, sondern auch die Vorsorge.

Wenn man hört, dass 14 000 Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben, davon 3 800 an Lungenkrebs, dann sind das wirklich alarmierende Zahlen, die zu denken geben. Wenn wir dann noch hören von wissenschaftlich anerkannten Studien, dass das Passivrauchen noch schädlicher für den menschlichen Körper ist als das Rauchen selbst, dann ist es, glaube ich, unsere politische Verpflichtung, jene zu schützen, die sich für ein rauchfreies Leben entschieden haben.

Die Erwachsenen sind, glaube ich, mündig genug, um selbst zu entscheiden, ob sie ein gesundes Leben führen oder ob sie ihr Risiko wesentlich steigern wollen, an Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischer Bronchitis oder Atemwegserkrankungen zu erkranken. Bei unseren Kindern aber, die unser wichtigstes Gut sind, sind wir angehalten, bestmögliche Aufklärung zu geben, ihnen Vorbild zu sein und sie zu schüt­zen, denn gerade in der Wachstums- und Entwicklungsphase können die Schädigun­gen noch größer sein. Wir wissen, dass von jenen Menschen, die bereits in jungen Jahren zu rauchen beginnen, jeder Zweite ein Leben lang raucht.

Erschreckende Zahlen sind für mich als Mutter, dass in der Altersgruppe der 15-Jährigen bereits 20 Prozent der Burschen und 26 Prozent der Mädchen täglich rauchen. Daher ist diese Novelle des Tabakgesetzes voll berechtigt.

Einige Schwerpunkte daraus: Verbot des Sponsorings für Tabakerzeugnisse sowie der Tabakwerbung ab dem Jahr 2005 in den Printmedien, im Radio und Internet, ab 2007 im Kino und auf den Plakaten, bessere Aufklärung, Rauchverbot an öffentlichen Orten, eine genaue Beschilderung, wobei die Möglichkeit besteht, Raucherzimmer einzu­richten.

Ich finde es aber auch als Nichtraucherin positiv, dass in der Novelle zum Tabakgesetz nicht eine so strenge Handhabung vorgesehen ist wie in anderen Ländern, denn ich glaube, dass das, was total verboten wird, erst richtig interessant wird. Ich begrüße es daher, dass für den Bereich der Gastronomie eine freiwillig auferlegte, schrittweise Einschränkung vorgesehen ist. In Gaststätten mit einer Fläche über 75 Quadratmetern müssen Nichtraucher-Zonen geschaffen werden.

 


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