Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 193

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die einzelnen Universitäten zu stärken, das ist angeblich die Antwort, das ist angeblich das Argument. Was ist aber tatsächlich passiert, was hat man denn versucht? Man versucht die Stimmenverhältnisse so zu drehen, wie Kollege Prutsch das bereits aus­geführt hat, dass man mit 35 Prozent der Stimmen über 60 Prozent der Mandate erhält.

Und was man noch gemacht hat – und das ist wirklich paradox –: Man hat die fast vom Aussterben bedrohten freiheitlichen Studierenden doch noch mit einem Wahlrecht in diese Bundesvertretung hineingehoben, das seinesgleichen sucht: Mit sechs mal 167 Stimmen erhält man auch ein Mandat, genauso wie wenn man 6 000 Stimmen an einer Universität hat. Da stimmt doch etwas nicht! Was hier passiert, das ist ganz klar Anlassgesetzgebung. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es ist schon interessant, wie dieser Initiativantrag der Abgeordneten Brinek und Achleitner zustande gekommen ist. In diesem Punkt gibt es auch einen Widerspruch zwischen Ihren Aussagen, Frau Minister, und den Aussagen, die wir am Donnerstag im Ausschuss gehört haben. Interessant ist auch, dass man überall, wo diese zwei Abgeordneten auftreten und behaupten, sie hätten diesen Initiativantrag gemacht, daran zweifelt. Im Nationalrat wurde lautstark gelacht, und nicht einmal die eigenen Abgeordneten haben geglaubt, dass dieser Initiativantrag wirklich von den Abgeord­neten kommt. Bei den Gesprächen mit den Hochschülerschaften hat man gemerkt, dass sie Lücken in der Kenntnis des Novellierungsvorschlages hatten. Nicht einmal dort konnten sie gut und richtig Auskunft geben, nicht einmal dort war es ihnen möglich. Offenbar schmückt sich da doch jemand mit fremden Federn. Man sieht das ganz deutlich. Bleibt die Frage, woher diese fremden Federn stammen. Vielleicht doch aus dem Ministerium? – Wer weiß.

Wenn man jungen Menschen das Leben mit demokratischer Mitbestimmung schmack­haft machen will, dann darf man sie nicht bestrafen, so wie Sie es mit diesem Hochschülerschaftsgesetz machen.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch ein Beispiel für demokratiebewusstes Handeln geben: Als die Mitbestimmung der Studierenden an den Universitäten eingeführt wurde – das war im Jahr 1973 –, waren die Vertretungskörper der Studierenden von einer Dreiviertelmehrheit – ich betone: Dreiviertelmehrheit! – ÖVP- und FPÖ-naher Studierender dominiert. Und dennoch ist damals die Mitbestimmung eingeführt worden, und dennoch ist den Studierendenvertretern dieses Recht eingeräumt worden. Das ist wahre politische Größe, das ist politischer Mut, und das ist ein Demokratieverständnis, das Sie, meine Damen und Herren, heute nicht mehr haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Gudenus hat die Wahlbeteiligung angesprochen, daher möchte ich ihm nur noch ein kleines Beispiel mit auf den Weg geben: Die Wahlbeteiligung bei der letzten Wirtschaftskammerwahl betrug 27 Prozent, bei der letzten ÖH-Wahl 31 Prozent. Auch das ist also kein Argument. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.43

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


9.44

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Thomas Bernhard ist ein österreichischer Dichter. Unter anderem ist er dafür bekannt, dass er sehr viel über die künstliche Erregung geschrieben hat. (Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite