sondern sie garantiert letztlich auch die nötige Rechtssicherheit bei der Projektumsetzung.
Meine Damen und Herren! Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sollte kein Schreckgespenst für Projektanten sein, das schon im Vorfeld Investoren abhält, und keinesfalls dürfen ökologische Interessen rein ökonomischen Überlegungen geopfert werden.
Meine Damen und Herren! Immer wieder wird versucht, durch gesplittete Einzelverfahren eine UVP zu umgehen. Ich führe jetzt nur das Beispiel der B100 in Kärnten an: Dort gibt es laufend Probleme, wobei auch der freiheitliche Landesrat Dörfler für diese Missstände zuständig ist. – Die Folge sind unzählige Einsprüche, die nicht nur Geld, sondern auch Zeit kosten und in vielen Fällen auch das Aus bedeuten.
Meine Damen und Herren! Die Wirtschaft soll
endlich erkennen, dass eine straffe und konzentrierte UVP, die ohne weiteres
möglich ist – wie meine Vorredner schon ausgeführt haben –, nicht nur
der raschere Weg ist, sondern als einziges Verfahren letztlich auch die
notwendige Rechtssicherheit bringt.
In Kärnten hat es auch positive Beispiele in diesem Zusammenhang gegeben, etwa die Verfahren betreffend die Müllverbrennungsanlage in Arnoldstein oder die Betriebserweiterung der Wietersdorfer Zementfabrik.
Herr Minister! Nicht optimal vorbereitete oder durch zeitliche Verzögerung unter Druck geratene Projekte sollten jetzt nicht Anlass sein, an einem bestehenden und guten Gesetz zu rütteln. Keinesfalls darf die UVP scheibchenweise und durch immer mehr Hintertürchen schleichend zu Grabe getragen werden.
Ich möchte an meine Kollegen im Bundesrat, insbesondere an die Kollegen Kampl und Zellot, appellieren, sich dem Vorsitzenden Haider anzuschließen: Der Herr Landeshauptmann hat dezidiert betont, dass einziger Grund für diese Novelle das Spielberg-Desaster sei. Kollege Strutz als neuer Landeshauptmann-Stellvertreter sagte unter anderem: Die UVP-Novelle mit Kompetenzverschiebungen war kein Wunsch der Länder, sondern eine rein parteipolitische Fleißaufgabe von Herrn Bundesminister Josef Pröll.
Kollegen! Ich bitte euch, dass auch ihr
unserem Antrag näher tretet, damit das an den Nationalrat zurückverwiesen
wird! – Danke schön. (Beifall bei
der SPÖ.)
15.05
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Auer. Ich erteile ihr das Wort.
15.05
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit der Novelle zum UVP-Gesetz hat eine Gesetzesnovelle den Nationalrat passiert, die einen – das ist heute schon mehrmals erwähnt worden – umwelt- und demokratiepolitischen Rückschritt in diesem Land darstellt. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Ich glaube schon, Herr Kollege Himmer!
Trotz massiver Proteste und trotz einer sehr breiten Front des Unverständnisses wurden Änderungen im UVP-Gesetz von der Bundesregierung beschlossen. Was bedeutet das? – Das bedeutet erstens, dass eine Verschlechterung des Prüfungsstandards für Großprojekte herbeigeführt wird, und das bedeutet zweitens, dass Mitbestimmungsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung – weil es vielleicht gerade gelegen kommt – einfach gekappt werden. – Diese Liste könnte über verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken bis hin zu den sehr geteilten Reaktionen aus den Bundesländern weiter fortgesetzt werden.
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