Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 126

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Frage eigentlich Recht hat. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dr. Lichten­ecker.)

18.28

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrat Konecny: Schade!) Die Debatte ist geschlossen. (Bundesrat Ko­necny: Wirklich schade!)

18.29.10Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich nehme die Verhandlungen zur Tagesordnung wie­der auf.

18.29.187. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa (789 d.B. und 820 d.B. sowie 7227/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen zur Verhandlung über den Tagesord­nungspunkt 7.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Höfinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.29.41

Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Absatz 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ager. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.30.30

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Lieber Herr Staats­sekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Hoher Bundesrat! Der Be­schluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa hat ein wichtiges und notwendiges Regelwerk zum Gegenstand, mit dem vieles in dieser Europäischen Gemeinschaft reglementiert wird. Die europäische Öffentlichkeit, und so auch Öster­reich, muss viel besser verstehen, vor welchen Herausforderungen Europa steht, war­um sich die Politiken so entwickeln, wie das derzeit der Fall ist, und wie wichtig es ist, gemeinsam zu handeln.

 


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