Maßnahme, sodass der vorgemerkte Fahrzeuglenker in Zukunft ein bisschen vorsichtiger sein wird.
Heute ist das Thema des Telefonierens mit dem Handy bereits angeschnitten worden. Wer telefoniert eigentlich häufig? – Es sind jene, die während der Fahrt ihren Geschäften nachgehen. Ich würde auch behaupten, dass das Telefonieren gar nicht so gefährlich ist. Noch gefährlicher ist das Wählen und das Suchen des Teilnehmers, ganz egal, ob man das Handy in der Hand hat oder in einer Freisprechanlage, man muss immer dorthin sehen, ob auch der richtige Teilnehmer angerufen oder die richtige Nummer gewählt wurde. (Bundesrat Reisenberger: Mit den neuen Freisprechanlagen geht das!) – Ja, Freisprechanlage, Entschuldigung, das ist die neueste Technik. Okay, ich danke. (Bundesrat Gruber: Abhören kann man damit jedenfalls nicht!) Das zeigt, dass mein Beitrag schon ein wenig etwas gebracht hat. Sie wissen bereits, womit man abhören kann und womit nicht.
Ich meine aber trotzdem, dass dieses
Führerscheingesetz beziehungsweise dieses Vormerksystem ein Schritt für einen
vernünftigen Straßenverkehr ist. Und wenn auch nicht alles stimmt, jedes Gesetz
muss einer Praxis unterzogen werden und der Gesetzgeber kann es immer und in
jedem Bereich, in dem er das für wichtig hält, auch ausweiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.35
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Blatnik das Wort.
20.35
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Staatssekretär! Gospod državni sekretar! Ich wollte ja eigentlich diese gelbe Schutzweste umhängen, nur habe ich leider keine gefunden. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Hier, bitte schön, im Auto habe ich sie natürlich. Übrigens wollte ich Sie auch nicht überstrapazieren, da ich heute schon mit diesem Fußballleiberl erschienen bin. So habe ich mir gedacht: Jetzt anders!
Herr Kollege Mayer, Sie haben vorhin gesagt, der pausenlose Führerscheinentzug sei nicht unsere Sache. Ich denke schon, es muss unsere Sache sein, denn genau das ist der Punkt: Es geht nämlich um die Verkehrssicherheit. Wenn zum Beispiel mehrere Delikte vorliegen, man bei Führerscheinentzug praktisch wieder bei null anfängt, wieder „rein“ ist, die ganzen Vormerkungen praktisch nicht mehr gelten, trägt das nicht zu einer richtigen Verkehrssicherheit bei.
Fakt ist, dass im Jahre 2003 931 Menschen wegen überhöhter Geschwindigkeit auf österreichischen Straßen bei Verkehrsunfällen starben. Fakt ist auch, dass in Österreich die Anzahl der Höchstrisikolenker und -lenkerinnen ständig steigt, durch Alkohol verursachte Unfälle, Verkehrsunfälle wegen Drogenkonsum, zu hoher Geschwindigkeit, und, wie auch meine Vorrednerin Elisabeth Kerschbaum gesagt hat, durch Telefonieren ohne Freisprechanlage. All diese Punkte sind jedoch kein Grund, in dieses Vormerksystem eingetragen zu werden.
Fakt ist auch, dass mehrfach begangene Vormerkdelikte als Einfachdelikt vorgemerkt werden. Ein Beispiel: Alkoholisiertes Rasen mit ungesichertem Kind wird praktisch nur als Einfachdelikt vorgemerkt. Das lehnen wir strikt ab.
Wir sind gegen dieses Vormerksystem, weil auf Grund der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen die Behörde über ausreichende Möglichkeiten verfügt, bei schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit sowie im Wiederholungsfall unverzüglich mit Entzug der Lenkerberechtigung vorzugehen. Wir meinen, dass die jetzige Bundesregierung dafür sorgen sollte, dass die bestehenden Strafmöglichkeiten ausgeschöpft
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