Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 129

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Berichterstatter Dr. Karl-Heinz Dernoscheg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Dienstleistungsscheckgesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, sodass ich auf die Verlesung verzichten kann; ich darf daher gleich zum Antrag kommen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


20.55.24

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der geplante Dienstleistungsscheck ist zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen worden, dazu, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen – und vor allem um Schwarz­arbeit zu bekämpfen.

Personen in privaten Haushalten soll es möglich sein, haushaltsnahe Dienstleistungen bis zur Geringfügigkeitsgrenze unbürokratisch, eben mit diesem Dienstleistungs­scheck, zu entlohnen.

Einkommensmäßig gut situierte Familien haben sicherlich die Möglichkeit der Inan­spruchnahme einer Haushaltsgehilfin, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können – einkommensschwache Familien jedoch, alleinerziehende Väter oder Mütter, ältere Menschen, die mit einer geringfügigen Pension leben, werden sicherlich nicht die Möglichkeit haben, sich mittels Dienstleistungsscheck eine Haushaltshilfe zugute kommen zu lassen.

Um eine höhere Erwerbstätigkeit vor allen Dingen bei Frauen zu erreichen, sind meiner Ansicht nach mehrere Maßnahmen notwendig, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Erstens die Schaffung von flächendeckend mit hoch qualifiziertem Personal versehene Kindertagesheime mit bedarfsorientierten Öffnungszeiten, zweitens das Recht auf Teilzeit, auch in Betrieben, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 20 arbeiten, und drittens eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldmodells, was im Augenblick nur dazu förderlich ist, dass Frauen länger aus der Berufszeit aussteigen.

In den Erläuternden Bemerkungen wird davon ausgegangen, dass der Dienstleistungs­scheck zu mehr Beschäftigung führen wird. Eine Erklärung dafür, warum es zu einem solchen Anstieg kommen soll, wird jedoch nicht gegeben.

Meiner Ansicht nach birgt der Dienstleistungsscheck eher die Gefahr, qualifizierte Arbeitsplätze zu verdrängen.

Im Gesetzentwurf ist zwar vorgesehen, dass nur jene Tätigkeiten mit dem Dienstleis­tungsscheck entlohnt werden dürfen, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist. Diese Bestimmung, meine Damen und Herren, läuft jedoch in der Praxis ins Leere. Wer kann kontrollieren, welche Arbeiten im privaten Haushalt durchgeführt werden?

 


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