Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 100

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gesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Strafge­setzbuch geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2005 – EO-Nov. 2005) (928 d.B. und 986 d.B. sowie 7311/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geän­dert wird (602/A und 989 d.B. sowie 7312/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu Punkt 9 ist Frau Bundesrätin Lueger. – Ich bitte um den Bericht, Frau Bundesrätin.

 


14.29.57

Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2005 – EO-Nov. 2005).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich stelle daher sogleich den Antrag:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Berichterstatter zu Punkt 10 ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.30.52

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Verlesung der Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

*****

Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

 


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