Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.56.3911. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (825 d.B. und 987 d.B. sowie 7313/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird (601/A und 988 d.B. sowie 7314/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 11 und 12 ist Frau Bundesrätin Auer. – Ich bitte um beide Berichte.

 


14.59.00

Berichterstatterin Johanna Auer: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schreitende organisierte Kriminalität.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich verlese daher den Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vor­übergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird, liegt Ihnen gleichfalls in schriftlicher Form vor. Ich verlese hier auch nur den An­trag.

 


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite