Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 110

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fenen, mit den Opfern? Werden sie rückgeführt, entschädigt oder in Österreich aufge­nommen, resozialisiert und in die Gesellschaft eingegliedert? – Das sind wichtige The­men, über die es weiter nachzudenken gilt.

Aber nicht nur die Umsetzung des Protokolls allein, sondern weitere Begleitmaßnah­men wie die Maßnahmen, die bereits im Sicherheitspolizeigesetz getroffen wurden, aber auch im Asylgesetz, das wir derzeit in Diskussion haben und wo ein neuer Begriff des Aufenthaltes definiert wird, sind wesentliche Bausteine, die Standards im Kampf gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität mit sich bringen werden.

Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion, aber auch von der sozialdemokratischen Fraktion, deshalb wirklich eindringlich ersuchen, im Bereich des Asylwesens ernsthaft an einer Lösung mitzuarbeiten, weil eine entsprechende gesetzliche Lösung auch einen großen Mosaikstein im Kampf gegen den Menschen­handel darstellen wird.

Aus österreichischer Sicht sind, wie angesprochen, weitere legistische Maßnahmen auf Basis dieses Übereinkommens und dieses Zusatzprotokolls erforderlich. Ich darf Sie einladen, so wie unsere Fraktion diesem Zusatzprotokoll zuzustimmen und gemeinsam verstärkt dem Menschenhandel entgegenzutreten! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.08


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.08.11

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Wir haben schon gehört, dass es bei diesen Tagesordnungspunkten eigentlich um zwei ganz unterschiedliche Materien geht. Die SPÖ – das wurde schon gesagt – wird beiden Gesetzen die Zustimmung geben.

Was die Verlängerung des Strafantritts betrifft, so wird dieser Vorschlag zwar von uns heute mitgetragen, wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit dieser Verlängerung die eigentlichen Probleme des Überbelags in den Gefängnissen natürlich nicht gelöst werden!

Diese Probleme sind schon lange bekannt – getan wurde in den letzten Jahren aber letztlich nicht nichts, aber dennoch zu wenig. Es muss jetzt endlich durch gesetzliche Maßnahmen eine Verbesserung herbeigeführt werden. Für die Organisation des Voll­zugs sind auch entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, sonst stehen wir nämlich in zwei Jahren – denn so lange gilt die jetzige Verlängerung – wieder da und müssen wieder verlängern, ohne dass sich an der Situation irgendetwas verbessert hätte. Das wollen doch wir alle nicht, und deshalb sind die Reformen jetzt wirklich drin­gendst einzuleiten!

Sehr geehrte Damen und Herren! Mein eigentliches Anliegen heute betrifft aber den 11. Punkt der Tagesordnung, nämlich die Bekämpfung des Menschenhandels. Men­schenhandel ist spätestens seit dem Beginn der neunziger Jahre – so lange steht das nämlich schon wirklich in Debatte – zu einem massiven und auch sichtbaren Problem geworden. Jährlich werden Tausende Menschen, in erster Linie Frauen und Mädchen aus Mittel-, Ost-, Südost- und auch Südeuropa, dem Kaukasus und Zentralasien, Opfer dieser Menschenrechtsverletzung. Die Opfer werden meist von Agenturen, Mittelsper­sonen oder Bekannten angeworben, die ihnen lukrative Jobs im Ausland versprechen. Tatsächlich erwarten die Betroffenen oft sklavereiähnliche Verhältnisse.

Was passiert nämlich wirklich im täglichen Leben? – Es geht um sexuelle Ausbeutung in Bordellen, um Gefangenschaft in Wohnungen, um Prostitution auf der Straße. Es


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