Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 156

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Der Bericht liegt Ihnen allen vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich berichte weiters über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tierge­sundheit und Tierquarantäne.

Der Bericht ist Ihnen ebenfalls bekannt und liegt schriftlich vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für diese beiden Berichte.

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Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kol­legen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der De­batte über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.01.47

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Da sich diese Sitzung bereits in der Zielgeraden befindet und da Sie, Herr Präsident, darüber abstimmen ließen, dass ich nicht länger als 30 Minuten reden darf, werde ich es kurz machen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ, ÖVP und den Freiheitlichen.)

Beim Tagesordnungspunkt 25 geben wir dem Veterinärrechtsänderungsgesetz natür­lich unsere Zustimmung. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Das Gegenteil ist beim Tagesordnungspunkt 26 der Fall. Durch dieses Abkommen sollte es österreichischen Exporteuren ermöglicht werden, Zuchttiere, Samen, Embryo­nen, Fleisch und Fleischwaren in die Volksrepublik China zu exportieren. Seit dem Jahr 2000 wurde an diesem Abkommen gearbeitet – fünf Jahre sind ja keine allzu kurze Zeit. Bezüglich der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne wäre es jedoch sehr wichtig, aktuelle Gesetzesvorlagen zu haben. Und genau das ist unser Kritikpunkt. Die Vogelgrippe, Seuchen und Epidemien verbreiten sich schneller, als uns lieb ist.

 


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