Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 111

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Ich denke, erstes Ziel ist es, dass die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen geschaffen und gefördert wird. Das ist ein Thema, das für uns alle, meine Damen und Herren, außer Zweifel stehen sollte. Dem wird sich wohl niemand hier in diesem Hause verschließen können. Wie ich meine, bedarf es auch keiner gesonderten, keiner eigenen Interpretation.

Zweites Ziel dieses Entwurfes ist – und das enthält auch dieser Entwurf – das so genannte Diskriminierungsverbot, welches auch für nahe Angehörige von Behinderten gilt. Meine Damen und Herren, man kann auch diesbezüglich sehr einfach mit einem Satz sagen: Dieses Ziel muss wohl außer Zweifel stehen, braucht nicht gesondert erklärt zu werden und sollte eigentlich ein Selbstverständnis sein.

Drittes Ziel dieser Gesetzesvorlage ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage oder – wie ich meine – die Schaffung eines so genannten Rechtsschutzes für Behinderte und vor allem auch deren Angehörige, mit der Möglichkeit eines immateriellen Schadens­ausgleiches für die Betroffenen.

Das ist sehr wichtig und sinnvoll, weil Verstöße gegen das Gleichstellungsgesetz, wenn beispielsweise das Selbstbewusstsein untergraben wird, Chancen für Behinderte oder deren Angehörige mindern und sehr deprimierend sein können. Daher ist es gut, recht und billig, dass dieser Nachteil damit hoffentlich oder zumindest monetär ausge­glichen werden kann.

Alle diese drei von mir genannten Punkte dürften für alle Damen und Herren dieses Hauses wohl außer Zweifel stehen. Ich darf daher namens meiner Fraktion sagen, dass wir bei dieser Thematik an keinen Einspruch denken, sondern selbstverständlich und gerne diese Verpflichtung für dieses Gesetz mittragen. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

15.16


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dolinschek das Wort. – Bitte.

 


15.16.23

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der ungeteilte Anspruch behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ist ein Fundament unserer Sozial­politik.

Durch unsere Maßnahmen haben wir in den letzten Jahren einen gesellschafts­politischen Paradigmenwechsel durchgeführt, wodurch Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Bittsteller und Almosenempfänger, sondern als Bürger mit besonderen Bedürfnissen und Ansprüchen anzusehen sind, die das Recht haben, chancengleich am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.

Menschen mit Behinderungen, sehr geehrte Damen und Herren, bekommen jetzt durch das Behindertengleichstellungsgesetz endlich jene Anerkennung und Gleichstellung, die ihnen zusteht, um ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wenn jetzt auch von Oppositionsseite die eine oder andere Kritik kommt, so muss ich dazu sagen: Man kann die Latte so hoch legen, dass man nicht darüber kommt. Es ist schon in der Debatte angeklungen, dass es sich über Jahre hingezogen hat, die Verhandlungen und die Gespräche in so ein Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen.

Es war ursprünglich ein Vier-Parteien-Antrag. Ich denke daran, dass es nicht sehr einfach war, einen Kompromiss in den Verhandlungen zu finden und ihn nach dem


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