Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 123

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aber 800 Quadratmeter für besser, und das Bessere ist bekanntlich der Feind des Guten. Überdies darf ich, ohne jetzt irgendwie korrigieren zu wollen, darauf verweisen, weil gesagt wurde, dass meine Regierungsvorlage noch die 600 Quadratmeter ent­halten hätte: Dies hat sie nicht. Der Ministerrat hat 800 Quadratmeter auf meinen Vorschlag hin beschlossen. Es ist richtig, dass in der Begutachtung die 600 Quadrat­meter dringestanden sind.

Zur Einbindung der Öffentlichkeit: Wir tun das, was notwendig ist, und das ist auch gescheit. Wir haben in Wirklichkeit auf EU-Ebene zurzeit eine Diskussion, ob man nicht mehr als bisher nicht über Richtlinien, sondern über Verordnungen umsetzen sollte, um von vornherein EU-weit einheitliche Standards zu haben, weil Richtlinien ja letztlich Mindeststandards darstellen und gerade Österreich in der Vergangenheit nicht selten zu den Ländern gehört hat, in denen es obendrauf noch ein Golden Plating gegeben hat. Wir können uns das jedenfalls nicht in allen Fällen auch wirklich leisten.

So gesehen also: den NGOs Parteistellung – im Übrigen nicht nur durch das Umwelt-, sondern durch Wirtschafts- und Umweltressort im Einvernehmen, das ist mir wichtig –, aber nicht jeder Bürgerinitiative. Selbstverständlich halten wir uns auch hier an EU-Recht, es ist eben für NGOs die Anrufung des Höchstgerichtes nicht vorgesehen.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Lichtenecker! Wenn die betroffene Wirtschaft der Meinung ist, dass sie mit solchen Genehmigungsverfahren besser fährt und unter Umständen dann Nachbarn den Zivilrechtsweg beschreiten können, dann schließe ich mich der Meinung der interessierten Wirtschaft an. Offensichtlich wird dort das Risiko, dass es sehr häufig zum Zivilrechtsweg kommt, als relativ gering eingeschätzt.

Es ist dies ein vernünftiger Schritt zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung, ein Schritt, mit dem die Bundesregierung auch eines der vielen Elemente des Reform­dialoges vom 1. Mai dieses Jahres bereits umgesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.58.5312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (948 d.B. und 1011 d.B. sowie 7328/BR d.B. und 7347/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte um den Bericht.

 


15.59.05

Berichterstatter Edgar Mayer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom


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