Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 124

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6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in Schriftform vor. Ich komme deshalb zum Antrag.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich erteile ihr das Wort.

 


16.00.00

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, geht es vor allen Dingen um die Umsetzung von drei EU-Richtlinien, nämlich betreffend Recht auf Familienzusammenführung, betreffend Recht von Unionsbürgern und ihren Familien­angehörigen, sich in ihrem Hoheitsgebiet frei zu bewegen, und betreffend Rechts­stellung der langfristig Aufenthaltsberechtigten aus Drittstaaten.

Diese Richtlinien sehen für die betroffenen Personengruppen unter anderem auch spezifische Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Dabei ist eine ganze Reihe von Maßnahmen vorge­sehen, die allerdings nur teilweise unsere Zustimmung finden.

Die Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes steht ja auch in direktem Zusam­menhang mit dem Fremdenrechtspaket, das wir heute schon ausführlich diskutiert haben. Positiv in dem hier vorliegenden Gesetz ist zum Beispiel die unbeschränkte Zulassung von so genannten subsidiär Schutzberechtigten und anerkannten Flüchtlin­gen am Arbeitsmarkt.

Positiv ist sicher auch der Arbeitsmarktzugang bei Familienzusammenführungen, sodass Angehörige den gleichen Status erhalten wie der Zusammenführende.

Was wir kritisieren und was uns schlussendlich eine Zustimmung unmöglich macht, ist erstens die Tatsache, dass wir derzeit mit einer ganzen Reihe von Problemen am Arbeitsmarkt konfrontiert sind, die neben vielen anderen Ursachen – gegen die diese Regierung übrigens so gut wie nichts unternimmt – auch im Ausländer­beschäftigungs­gesetz ihre Ursachen hat.

Auch das WIFO hat schon wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Teil der Arbeits­losigkeit in direktem Zusammenhang mit den ständig überhöhten Saisonnier-Kontin­genten steht. Nicht nur in Salzburg ist in den letzten beiden Jahren zu beobachten – und ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Tourismusregionen das auch bestätigen können –, dass es zu einem rasanten Anstieg des Arbeitskräfteangebotes aus Deutschland kommt. Deshalb muss die Anzahl der Kontingentplätze entsprechend reduziert werden, soll es nicht in der so genannten Hochsaison, in der wir uns ja jetzt gerade befinden und in der es angeblich keine einheimischen Arbeitskräfte zu finden gibt, nicht auch zu erhöhter Arbeitslosigkeit kommen.

Die stark aufgefächerte Differenzierung von Personengruppen, die ausgenommen sind, beziehungsweise die unzulässig große Anzahl von Gruppen, die unter den Geltungsbereich fallen, machen die Probleme am Arbeitsmarkt ebenfalls größer statt kleiner. – Wer weiß, was der Unterschied zwischen einem Volontär, einem Prakti­kanten, einem Erntehelfer, einem Saisonnier, einem Au-pair-Mädchen – da ist es vielleicht klarer – und einem Grenzgänger ist? (Bundesrat Ager: Das ist die Theorie!)


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