Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 204

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21.01.1934. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßen­polizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (649/A und 1005 d.B. sowie 7337/BR d.B. und 7369/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Lindinger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

21.01.37

 


Berichterstatter Ewald Lindinger: Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßen­verkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme nun zum Antrag.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage vom 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

 


21.02.30

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Es ist aber nur eine ganz kurze Wortmeldung. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Sehrgeehrte Damen und Herren! Mit dieser Änderung der StVO wird die rechtliche Grundlage für Verkehrsbeeinflussungsanlagen geschaffen.

Prinzipiell ist das eine gute Sache. Mir wäre es noch wichtig, festzuhalten, dass durch diese Formulierung im Gesetzestext, nämlich dass diese Maßnahmen nur „unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit“ verhängt werden können, ausgeschlossen ist, dass der Wunschtraum des Herrn Ministers von 160 Stundenkilometern auf der dreispurigen Autobahn nicht durch diese Gesetzesänderung verwirklicht werden kann.

Dazu würde ich Sie noch um eine kurze Aussage bitten. – Danke.

21.03


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrätin Kerschbaum: Wollen Sie mir nicht antworten, Herr Staatssekretär?)

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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