BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 45

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Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 erlassen und das Glücksspielgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich komme zur Antragstellung. Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


10.56.43

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Änderung des Bun­des-Sportförderungsgesetzes kommt es zu einer Folge von positiven Veränderungen. Neu zur Verfügung stehende Mittel werden für die Zwecke der Besonderen Bundes-Sportförderung einer neuen und zeitgemäßen Verteilung zugeführt, Gelder, die aus den Einnahmen des Glücksspielgesetzes direkt in den Sport fließen, und das bereits ab dem Jahre 2006. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Schweitzer.) – Die höheren Mittel gibt es dann ab 1.1.2006; das war damit gemeint.

Bundes-Sportförderung sowie Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Förderung des Verbandes Alpiner Vereine Österreichs: Im Vordergrund sollten dabei die Förde­rung von innovativen Strukturreformen stehen, Strukturprojekte, die mögliche Schul­kooperationsprojekte mit einbinden, aber auch einer Verstärkung der Nachwuchs­förderung dienen.

Sehr wichtig sind auch finanzielle Verbesserungen für den Österreichischen Behinder­tensportverband, das Österreichische Paralympische Committee und die Special Olympics Österreich.

Dieses Gesetz und seine positiven Auswirkungen können dazu beitragen, die äußerst bedenklichen Schulsportkürzungsprogramme der Frau Unterrichtsminister zu mildern. Es ist aber kein Ersatz für den schulischen Unterricht, der auf Grund medizinischer Erkenntnisse ausgedehnt und nicht eingeschränkt werden müsste. Es ist eine wichtige Ergänzung, aber mehr ist es leider nicht.

Zusammengefasst gesehen ist es eine erfreuliche Weiterentwicklung im Bereich der Sportförderung, die insbesondere der Bundes-Sportorganisation und den Dach­verbänden zu verdanken ist und daher auch unsere Zustimmung bekommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Ing. Kampl.)

10.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Diesner-Wais das Wort.

 


10.58.55

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte gleich zu Beginn auf die Ausführungen meines Kollegen Gruber eingehen und meine, dass nicht Frau Minister Gehrer den Sport gekürzt hat, sondern das steht jetzt jeder Schule frei. (Bundesrat Gruber: Sie hat!) Wir haben hier einen Direktor sitzen, den Kollegen Bader, der in seiner Schule keine Sportstunden gekürzt hat.

 


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