BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 51

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(Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll nimmt auf der Regierungsbank Platz. – Bundesrat Konecny: Na?! – Spät, spät!)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme sogleich zum Antrag:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.18.13

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf zum Artenhandelsgesetz handelt es sich um eine Maßnahme zu einer EU-Verordnung. Weit über hundert Staaten sind diesem Übereinkommen bereits beigetreten, 8 000 Tierarten und 40 000 Pflanzenarten sind damit unter Schutz gestellt. Diese Auflistung wird alle zwei Jahre von den Vertragsstaaten auf den neuesten Stand gebracht.

Dieses Gesetz dient einer effektiven Kontrolle des Artenschutzabkommens. Wir wissen aber auch alle, dass es einen schwunghaften Handel mit exotischen Tieren und Pflanzen gibt. Die Palette reicht vom besonderen Urlaubssouvenier bis zu Reptilien aus aller Welt. Der illegale internationale Artenschmuggel ist ein Milliardengeschäft und kommt in seinen Umsätzen dem Drogen- und Waffenhandel sehr nahe. Damit ist jedem klar, dass es zu wenig ist, wenn man diese Tier- und Pflanzenarten nur unter Schutz stellt, es bedarf auch einer dementsprechenden Kontrolle.

Für diese Kontrolle ist der Bund zuständig. Daher ist es unbedingt notwendig, dass nach Wegfall der Personengrenzkontrollen die Zollbehörden ermächtigt werden, das Artenhandelsgesetz zu vollziehen, denn derzeit sind sie dazu nur befugt, wenn ein Drittlandbezug besteht.

Da uns Sozialdemokraten der Umgang mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ein besonderes Anliegen ist, werden wir dieser Gesetzesnovelle unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.20.23

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wie mein Vorredner schon erwähnt hat, geht es bei dieser Gesetzesnovelle zum Artenhandels­gesetz um eine Anpassung an eine EU-Richtlinie. Der Inhalt betrifft im Wesentlichen die Kontrolle des rechtmäßigen Handels mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten, und dafür – darüber war man sich auch im Nationalrat einig – ist eine funktionierende Umsetzung dieses Artenschutzes unumgänglich.

Meine Damen und Herren! Gemäß den artenschutzrechtlichen Vorgaben der EU darf mit bestimmten bedrohten Arten nicht gehandelt werden. Von diesem Vermarktungs­verbot kann nur mittels Bescheinigung der Vollzugsbehörde unter bestimmten Umständen – und diese werden sehr genau kontrolliert – eine Ausnahme gemacht werden. Derzeit – das war die gängige Praxis – können Zollbehörden oder Zollorgane nur die rechtmäßige Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der EU kontrollieren, eine rein innerstaatliche Kontrolle war bisher


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